Ein 37-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz wurde nach einem Ladendiebstahl in Hamm-Uentrop festgenommen. Er hatte Käse im Wert von 100 Euro gestohlen und eine Mitarbeiterin verletzt.
Polizei HammErfolgreiche Fahndung: Käsedieb nach räuberischem Diebstahl festgenommen

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Die Polizei konnte den Käsedieb nach erfolgreicher Fahndung festnehmen.
Bei einem Ladendiebstahl wurde ein 37-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz am Donnerstag (24. April 2025) in Hamm-Uentrop erwischt. Der wohnungslose Mann betrat gegen 20.30 Uhr einen Lebensmitteldiscounter am Alten Uentroper Weg.
In dem Geschäft füllte der Langfinger seinen mitgeführten Rucksack mit 21 Verpackungseinheiten Käse im Wert von 100 Euro. Mit seiner Beute versuchte der Tatverdächtige, den Supermarkt zu verlassen und wollte ohne zu bezahlen durch den Kassenbereich gehen.
Mitarbeiterin bei Fluchtversuch leicht verletzt
Im Bereich der Kasse versuchte eine ebenfalls 37-jährige Mitarbeiterin, ihn aufzuhalten. Dabei kam es zu einem Gerangel, in dessen Verlauf die Frau leicht verletzt wurde, während der Ladendieb dadurch seine Flucht ermöglichen konnte.
Ein 41-jähriger weiterer Angestellter des Discounters nahm die Verfolgung des Ladendiebes auf. Er verlor diesen jedoch im Verlauf der Nacheile aus den Augen.
Polizei nimmt polizeibekannten Täter auf Fahrrad fest
Die alarmierten Einsatzkräfte der Polizeiwache Mitte konnten den polizeibekannten Tatverdächtigen anhand der Beschreibung auf seinem Fahrrad antreffen. Er wurde im Verlauf des Alten Uentroper Weges festgenommen. Der Mann führte die Tatbeute noch mit sich.
Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Ladendieb bereits am Montag (14. April 2025) Schokoladenriegel im Wert von 50 Euro aus der Auslage gestohlen hatte. Über die Videoaufzeichnungen des Supermarktes konnte er eindeutig identifiziert werden.
Der Festgenommene wurde dem Polizeigewahrsam zugeführt. Er soll wegen des Tatverdachtes des gewerbsmäßigen Diebstahls sowie des räuberischen Diebstahls dem Haftrichter vorgeführt werden. Eine ärztliche Versorgung der 37-jährigen Angestellten war nicht erforderlich. (red)
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