Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert Strafgebühren, wenn Patientinnen und Patienten nicht zum Termin erscheinen. Auch in der Politik ist das Thema angekommen.
Wer seinen Arzt-Termin schwänztKassenpatientinnen und Kassenpatienten sollen künftig 100 Euro Strafgebühr zahlen
Wenn Kassenpatientinnen und Kassenpatienten einen Arzttermin nicht wahrnehmen, ohne diesen rechtzeitig vorher Abzusagen, sollen sie „Bild“-Berichten zufolge künftig eine Strafgebühr in Höhe von bis zu 100 Euro zahlen.
Einzelne Ärztinnen und Ärzte verlangen laut ihren Patientenvereinbarungen bereits eine solche „No-Show-Gebühr“. In einer Münchener Zahnarztpraxis etwa werden 100 Euro fällig, wenn man nicht zum Termin erscheint und diesen weniger als 48 Stunden vorher absagt. Üblicher sind hierzulande Gebühren bis zu 100 Euro, wenn nicht 24 Stunden vor der Termin abgesagt wird. Eine einheitliche Regelung gibt es bislang nicht. Nun scheint das Thema auch in der Politik angekommen zu sein.
Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert schon länger eine Ausfallgebühr
Wird ein Termin von einer Patientin oder einem Patienten nicht wahrgenommen, haben Ärztinnen und Ärzte Leerlauf. Der Termin kann dann nicht an einen anderen Patienten oder eine anderen Patienten gegeben werden. Das bedeutet weniger Einnahmen, doch die Kosten für Personal, Gerätschaften und Miete bleiben. Eine Gebühr könnte einerseits Patientinnen und Patienten dafür sensibilisieren, rechtzeitig zum Hörer zu greifen und den Termin abzusagen. Auf der anderen Seite hätten Ärztinnen und Ärzte eine Ausfallentschädigung.
Bereits im letzten Herbst hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine solche Ausfallgebühr gefordert. Nun bekräftigt KBV-Chef Andreas Gassen diese Forderung gegenüber „Bild“: „Eine sogenannte No-Show-Gebühr in Höhe von zehn bis 20 Euro, die heutzutage in fast allen Lebensbereichen üblich ist, sollte daher erhoben werden und von den Krankenkassen zu zahlen sein.“
Nun nimmt sich anscheinend auch die Politik diesem Thema an. Der ehemalige bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) verhandelt gerade in den Koalitionsgesprächen zwischen der Union und der SPD das Thema Gesundheit. Gegenüber „Bild“ sagte er: „Solange die Ressource Arztbehandlung knapp ist, muss deutlich werden, dass ein Termin eine Wertigkeit besitzt. Deshalb ist eine Gebühr bei Nicht-Erscheinen ohne wichtigen Grund ein Vorschlag, über den man nachdenken kann.“
Krankenkassen sollen zahlen
Bislang müssen Patientinnen und Patienten eine solche Strafgebühr aus eigener Tasche zahlen. Der KBV fordert jedoch, dass künftig Krankenkassen diese Kosten übernehmen. Das könnte letztendlich zu höheren Krankenkassenbeiträgen führen, denn in einem solchen Fall entstünden für die Krankenkassen ein größerer bürokratischer Aufwand und höhere Kosten. (tsch)