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Wollte der Vater seinen eigenen Sohn töten?Aussage schockiert: „Lie­ber kein Kind als so ein Scheißkind“

Der Angeklagte (M) wird von der Polizei in Handschellen zum Gerichtssaal, im Landgericht Aschaffenburg gebracht.

Der Angeklagte (Mitte) wird von der Polizei in Handschellen zum Gerichtssaal im Landgericht Aschaffenburg gebracht.

Der Prozess um ein misshandeltes Baby in Aschaffenburg hat begonnen – angeklagt ist dessen Vater, der das Kind unter anderem durch das Kinderzimmer geworfen haben soll.

von Janina Holle  (jh)

Etwa neun Monate nach der lebensbedrohlichen Misshandlung eines Babys in Aschaffenburg steht der Vater des Kindes seit Montag (24. Juli) vor Gericht. Oberstaatsanwalt Jürgen Bundschuh wirft dem Angeklagten unter anderem Mordversuch vor. Der Mann habe dem Jungen im vergangenen Oktober unter anderem das Genick brechen wollen.

So habe der 34-Jährige bei seinem durch Rache getriebenen Gewaltausbruch das zehn Monate alte Baby „wissentlich und willentlich mit großer Wucht durch das Kinderzimmer“ geworfen, sagte Bundschuh vor dem Landgericht Aschaffenburg.

Vater soll eigenen Sohn aus Eifersucht misshandelt haben

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte mit dem Gewaltausbruch im vergangenen Herbst die Mutter des Kindes bestrafen wollte. Der Grund: Er soll ihre Erziehung nicht autoritär genug empfunden haben.

Zudem soll der Mann eifersüchtig auf den Säugling gewesen sein und das Schreien des Kindes soll ihn genervt haben. Er habe den Jungen töten wollen, sagte Bundschuh.

Die Mutter des Jungen berichtete vor Gericht von den schrecklichen Szenen, die sich im Oktober 2022 in einer Wohnung in Aschaffenburg abgespielt haben sollen. Der Angeklagte soll „Lie­ber kein Kind als so ein Scheißkind“ gerufen haben, als er den gemeinsamen Sohn nicht zum Schlafen bringen konnte.

Der Mann sei immer aggressiver geworden, habe geschworen, er wäre „bereit, ins Ge­fängnis zu gehen“, wird die Mutter bei „Bild.de“ zitiert. „Er war wie ein Tier. Er hob ihn hoch und hat ihn einmal quer durchs Zim­mer geworfen.“

Die Nachbarn hörten die Auseinandersetzung und klingelten – und retteten den Jungen in letzter Sekunde: „Er stand schon mit einem Messer vor uns. Er sagte, der Kleine ist ein Teil von ihm, ich darf nichts von ihm haben“, beschrieb die Frau den Tathergang.

Der Deutsche ist auch der Misshandlung von Schutzbefohlenen angeklagt, weil er schon zuvor zwei seiner drei Kinder attackiert haben soll. Bei seiner Vernehmung durch einen Ermittlungsrichter hatte der Verdächtige die Tatvorwürfe bestritten, zu Prozessauftakt äußerte er sich zunächst nicht.

Für die Verhandlung vor der Großen Strafkammer sind insgesamt neun Verhandlungstage angesetzt. Mordversuch kann wie Mord mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden. (mit dpa)