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15 Jahre nach KündigungDöner-Bude muss 133.000 Euro an ehemaligen Mitarbeiter zahlen

In der Schweiz spielte sich in den vergangenen Tagen eine reichlich absurde Geschichte ab. Ein Arbeitgeber muss eine beachtliche Summe für die nicht bezahlten Überstunden eines ehemaligen Mitarbeiters hinblättern.

von Frederik Steinhage  (ste)

Der Inhaber einer Dönerbude in der Schweiz muss über 100.000 Euro für nicht bezahlte Überstunden eines ehemaligen Mitarbeiters bezahlen. Der betroffene Mitarbeiter kam aus Kanton Waadt und war dort dreieinhalb Jahre als Küchenhilfe aktiv.

Im gesamten Zeitraum seiner Anstellung wurde der Mitarbeiter nicht für seine geleisteten Überstunden ausgezahlt, auch nicht genommener Urlaub blieb stets unbezahlt. 2009 kündigte der Mitarbeiter, entschied sich allerdings Jahre später, seine ausgebliebenen Auszahlungen einzuklagen, wie das Portal „20 Minuten“ berichtet.

15 Jahre später - Ehemaliger Mitarbeiter bekommt Recht vor Schweizer Bundesgericht

Der Prozess vor dem Schweizer Bundesgericht zog sich auf viele Jahre hin. Doch jetzt, knapp 15 Jahre nach seiner Kündigung, erhielt der Kläger recht und die darauffolgende Beschwerde des ehemaligen Arbeitgebers wurde abgelehnt.

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Verurteilt wurde der Dönerbuden-Inhaber auf eine Summe von 125.000 Franken, was umgerechnet stolze 133.000 Euro bedeutet. Diese Summe ergibt sich daraus, dass Überstunden in der Schweiz mit einem Lohnzuschlag von 25 Prozent entschädigt werden.

Zusätzlich zu dieser enormen Summe muss der ehemalige Arbeitgeber die Gerichtskosten von 5.300 Euro tragen. In Deutschland hängen mögliche Überstunden mit der im Vertrag vereinbarten Stundenanzahl zusammen.