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KatarVergewaltigung an Mexikanerin angezeigt – wird aber nicht untersucht

Eine Frau schaut auf ihr Smartphone vor der Skyline von West Bay Doha in Katar

Eine Frau schaut auf ihr Smartphone vor der Skyline von West Bay Doha in Katar

In Katar wiegt außerehelicher Sex weitaus schlimmer als eine Vergewaltigung. Sie wird nicht geahndet und Täter und Opfer werden bestraft. Frauenrechte werden hier mit Füßen getreten, wie nun ein neuer Fall zeigt.

Ein Gericht in Katar hat das Verfahren gegen eine mexikanische Mitarbeiterin des WM-Organisationskomitees fallengelassen, der wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs eine Strafe von 100 Peitschenhieben und sieben Jahren Haft drohte.

Der Fall hatte international für Aufsehen gesorgt. Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen hätte eine Verurteilung viele Frauen von einem Besuch der im November 2022 beginnenden Fußball-WM abhalten können. Dieser Fall hätte kein gutes Licht auf den Gastgeber der WM geworfen, ein Grund für die Einstellung des Verfahrens.

Mexikanerin soll vergewaltigt worden sein

Die 28 Jahre alte Paola Schietekat hatte im Juni 2021 eine Vergewaltigung angezeigt. Der vermeintliche Täter behauptete jedoch, in einer Beziehung mit der Mexikanerin zu sein, woraufhin gegen Schietekat wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs ermittelt wurde.

Nach Angaben der mexikanischen Regierung wurden diese Untersuchungen nun beendet. Schietekat hatte das Land schon vor Monaten verlassen.

Keine Strafe für Vergewaltigung in Katar

Im islamischen Golfstaat Katar steht außerehelicher Geschlechtsverkehr unter Strafe. Den Straftatbestand der Vergewaltigung gibt es nach islamischem Recht nicht, wie „Deutschlandfunk Nova“ aufzeigt. Ehebruch oder Sex vor der Ehe wird hingegen streng bestraft, mit Inhaftierung und Folter.

Bereits im Jahr 2016 sorgte ein anderer Fall für Aufsehen. Damals wurde eine 22-jährige Niederländerin verurteilt, nachdem sie eine Vergewaltigung angezeigt hatte. Das berichtete unter anderem „Zeit online“.

Sie wurde bis zur Urteilsverkündung inhaftiert und anschließend zu einem Jahr Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt, durfte jedoch das Land nach dem Urteil wieder verlassen. (dpa/rei)