Nachbarschaftsstreit eskaliertVermieter nimmt nackt ein Sonnenbad – und landet vor Gericht

Hier zu sehen, eine Sonnenliege, auf der ein oranges Handtuch und eine Sonnenbrille liegen.

Ein Vermieter sonnte sich nackt in seinem Innenhof – seine Nachbarn fühlten sich belästigt und zahlten kurzerhand die Miete nicht mehr vollständig. Das Symbolfoto zeigt eine Sonnenliege, auf der ein oranges Handtuch und eine Sonnenbrille liegen.

Er wollte sich lediglich ein bisschen sonnen – und auf einmal stand er vor Gericht. Seine Mieter hatten sich durch den Anblick gestört gefühlt. Die kuriose Geschichte.

Baulärm, Dreck oder eine kaputte Heizung – es gibt zahlreiche Gründe, bei denen es gerechtfertigt ist, die Miete zu kürzen. Kein Grund ist allerdings ein Vermieter, der sich nackt in seinem Innenhof sonnt.

Doch genau das sehen die Mieterinnen und Mieter eines Büro- und Wohnhauses im Frankfurter Stadtteil Westend anders: Dort kam aus der Büroetage des Hauses eine Beschwerde über den sonnenbadenden Mann.

Nackter Vermieter: Darf die Miete gekürzt werden?

Die Freizügigkeit war ihnen ein Dorn im Auge: Nach knapp einem Jahr kürzten sie die Miete. Der Vermieter klagte – er akzeptierte die Mietminderung nicht.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main teilte nun in einer Pressemitteilung mit: „Durch den sich im Hof nackt sonnenden Kläger werde die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache nicht beeinträchtigt. Es fehle an einer unzulässigen, gezielt sittenwidrigen Einwirkung auf das Grundstück.“ Der Vermieter ist somit im Recht.

Grillen, pflanzen, feiern: Was dürfen Nachbarn, und was nicht? Das erfahren Sie in diesem Video:

Eine Entwarnung für alle, die gerne in der Hitze textilfrei sonnenbaden. „Rein das ästhetische Empfinden eines anderen verletzende Umstände führten grundsätzlich nicht zu einem Abwehranspruch, sofern sie sich nicht gezielt gegen den anderen richteten“, so berichtet die „Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen“ auf ihrer Website über den kuriosen Fall.

Zudem sei der Innenhof, in dem sich der Vermieter sonne, nur sichtbar, wenn „man sich weit aus dem Fenster herausbeuge“. Eine direkte Einwirkung des Sonnenbadenden auf andere Menschen im Hause sei also ausgeschlossen. Auch der Vorwurf, der Mann wäre bereits ohne Kleidung durch das Treppenhaus gelaufen, konnte nicht bestätigt werden. Nach eigenen Angaben trug er immer einen Bademantel auf dem Weg in die Sonne. (jh)