Gift in SüßigkeitenGefährliche Gummibärchen mitten in Deutschland – europaweite Warnmeldung

Dringende Warnung vor Muscimol Gummies-Gummibärchen: Die Gummibärchen mit dem Inhaltsstoff Muscimol sind gesundheitsschädlich und insbesondere eine Gefahr für Kinder, da das Produkt mit normalen Süßigkeiten verwechselt werden kann. Das Foto wurde vom Wetteraukreis in einer Pressemitteilung 2024 veröffentlicht.

Dringende Warnung vor „Muscimol Gummies“-Gummibärchen: Die Gummibärchen mit dem Inhaltsstoff Muscimol sind gesundheitsschädlich und insbesondere eine Gefahr für Kinder, da das Produkt mit normalen Süßigkeiten verwechselt werden kann. Das Foto wurde vom Wetteraukreis in einer Pressemitteilung 2024 veröffentlicht.

Achtung, giftige Fruchtgummis im Umlauf! In Deutschland wird jetzt vor den Süßigkeiten gewarnt, denn es besteht Lebensgefahr.

In Deutschland sind Gummibärchen mit dem halluzinogenen Fliegenpilz-Giftstoff Muscimol in Verkaufsautomaten angeboten worden.

Die gefährlichen Süßigkeiten seien in acht Automaten im Wetteraukreis (Mittelhessen) verkauft worden, teilten die Behörden jetzt in Friedberg mit. Ein junger Mann, der eine Packung der Fruchtgummis gekauft habe, sei kurz nach dem Verzehr mit Vergiftungserscheinungen ins Krankenhaus gebracht worden.

Gift in Fruchtgummis: „Magic-Muscimol-Gummies“ können lebensgefährlich sein

Von dort sei laut Pressemitteilung des Wetteraukreises eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgt. Eine Untersuchung der „Magic-Muscimol-Gummies“ (so lautet der Produktname) habe daraufhin gezeigt, dass in den Gummibärchen Muscimol enthalten war. Dabei handelt es sich um das Gift des Fliegenpilzes.

Bei dem Fliegenpilz-Giftstoff Muscimol handelt es sich nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit um einen psychoaktiven Stoff, der tiefgreifend die Psyche beeinflusse und zu Vergiftungserscheinungen führen könne.

Die Behörde hatte schon Mitte August 2024 vor dem Verzehr gewarnt. Solche Gummibärchen seien gesundheitsschädlich und insbesondere eine Gefahr für Kinder, da das Produkt mit normalen Süßigkeiten verwechselt werden könne. Vertrieben worden waren sie demnach bis dahin ausschließlich im Onlinehandel.

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Im Wetteraukreis wurden sie jetzt jedoch in öffentlich zugänglichen Automaten angeboten. „Eine Packung der Süßigkeit enthält zwar nur zwei Fruchtgummis, doch diese haben es mit 5 Milligramm des halluzinogenen Fliegenpilz-Giftstoffs pro Stück in sich“, warnte der Kreis. Um zu verhindern, dass weitere Menschen zu Schaden kommen, sei die Lebensmittelüberwachung schnell aktiv geworden. Der Automatenbetreiber wurde den Angaben zufolge aufgefordert, das Produkt unverzüglich aus dem Verkauf zunehmen.

„Inzwischen können die halluzinogenen Gummibärchen nicht mehr an den betroffenen Automaten gekauft werden – auch wenn der Betreiber zunächst behauptete, sie seien ‚gar nicht zum Verzehr gedacht gewesen, sondern nur zum Sammeln‘“, hieß es. Parallel dazu sei eine landes-, bundes- und letztlich europaweite Warnmeldung für entsprechende Gefahrenlagen in Zusammenhang mit diesem gefährlichen Lebensmittel herausgegeben worden.

Um einen Verkaufsautomaten zu betreiben, bedürfe es lediglich einer Gewerbeanmeldung, erklärte der Kreis überdies. Auf Privat- oder Unternehmensgrundstücken dürften die Automaten damit jederzeit und ohne behördliche Genehmigung aufgestellt werden. Das Jugendschutzgesetz greife erst, sobald alkoholische Getränke wie Wein oder Bier im Warenautomaten angeboten würden. (dpa/dok)