Ein Ryanair-Flug von Ibiza nach Berlin hat sich um mehr als zwölf Stunden verspätet. Daraufhin machte sich Unmut bei Passagierinnen und Passagieren breit.
Wegen VerspätungFluggäste müssen Stunden in der Maschine ausharren
von Jana Steger (JS)
Bereit für den Abflug saßen die Fluggäste an Bord einer Ryanair-Maschine. Dass die Passagiere und Passagierinnen jedoch erst rund zwölf Stunden nach geplanter Abflugzeit in die Luft starten würden, ahnte zu diesem Zeitpunkt wohl noch niemand.
Am Flughafen von Ibiza erlebten die Fluggäste eine wahre Geduldsprobe: Der Flug FR-209 nach Berlin sollte ursprünglich um 19 Uhr starten, wurde jedoch immer wieder verschoben. Erst am Freitagmorgen (28. Juni 2024) gegen 9 Uhr hob der Jet schließlich ab.
Flughafen von Ibiza: Ryanair-Flug nach Berlin über 12 Stunden verspätet
Doch weshalb die enorme Verspätung? Der Grund: Laut einem Bericht der Zeitung „Periódico de Ibiza“ rechtfertigte Ryanair den Vorfall mit schlechten Witterungsverhältnissen in der deutschen Hauptstadt. Aufgrund des schlechten Wetters sei es nicht möglich gewesen, den Flug wie geplant durchzuführen.
Die Gäste mussten zunächst ganze drei Stunden im Flugzeug ausharren. Dabei wurde ihnen sogar Geld für Wasser abverlangt. Die lange Wartezeit und die schlechte Versorgung führten bei den Passagieren und Passagierinnen zu Unmut. Ein Passagier sprach gegenüber EXPRESS.de sogar von einer Fünf-Stunden-Tortur im Flieger.
Viele Reisende verbrachten die Nacht schließlich im Flughafen und versuchten von dort aus, die Wartezeit zu überbrücken.
Welchen Anspruch haben Fluggäste bei einer Abflugverspätung?
Passagiere und Passagierinnen haben bei einer Abflugverspätung von mehr als zwei Stunden grundsätzlich Anspruch auf Verpflegung mit Essen und Getränken sowie mindestens zwei kostenlose Telefonate. Sollte der Flug erst am nächsten Tag starten, steht ihnen ein Hotelzimmer samt Transfer zu. Ob diese Regelungen auf Ibiza eingehalten wurden, ist jedoch unklar.
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Und wie sieht es mit Anspruch auf Ausgleichszahlung aus? Nach Angaben der Verbraucherzentrale gilt: Beträgt die Verspätung am Endziel mindestens drei Stunden, können Gäste einen Anspruch auf eine Zahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro haben.
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Die genaue Höhe dieses Anspruchs richtet sich jedoch nach der Entfernung des Endziels sowie danach, ob Start- und Zielflughafen in der EU liegen. Doch Achtung, es gibt Ausnahmen: „Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht nicht, wenn die Fluggesellschaft beweisen kann, dass der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände verspätet war, die sich auch durch Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließen“, heißt es auf der Website der Verbraucherzentrale weiter.
Schlechte Wetterverhältnisse zählen ebenfalls zu den außergewöhnlichen Umständen. Um die Rechte bezüglich verspäteter Flüge geltend zu machen, sollten sich Fluggäste direkt an die Fluggesellschaft wenden.
In einer früheren Fassung hieß es, dass die Guardia Civil eingegriffen habe, um Fluggäste davon abzuhalten, auf die Besatzung loszugehen. Das konnte ein Passagier im Gespräch mit EXPRESS.de allerdings nicht bestätigen.