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Mädchen auf Schulweg attackiertNach Tod von 14-Jähriger: Angreifer von Illerkirchberg muss lebenslang in Haft

Der Angeklagte wird in Hand- und Fußschellen in den Gerichtssaal geführt.

Der Angeklagte wird in Hand- und Fußschellen in den Gerichtssaal geführt. Der Eritreer, der als Asylbewerber nach Deutschland eingereist ist, soll am 5. Dezember in Illerkirchberg eine 14-Jährige und ihre 13 Jahre alte Freundin auf dem Schulweg mit einem Messer heimtückisch attackiert haben.

Im Mordprozess um den Messerangriff auf zwei Schülerinnen in Illerkirchberg ist ein 27-jähriger Mann zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Im Fall des Messerangriffs auf zwei Schülerinnen in Illerkirchberg ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Ulm stellte am Dienstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

Der 27-Jährige hatte im Dezember zwei Mädchen auf ihrem Schulweg mit einem Messer angegriffen. Eine 14-Jährige starb infolge des Angriffs, ihre 13 Jahre alte Freundin konnte fliehen. Das Urteil erging wegen Mordes und versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung.

Illerkirchberg: Angreifer muss nach Tod von Schülerin in Haft

Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Mann gefordert, Staatsanwaltschaft und Nebenklage zudem noch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Der Staatsanwaltschaft zufolge wollte der Mann am Tag der Tat Reisedokumente für eine Eheschließung in Äthiopien beim Landratsamt des Alb-Donau-Kreises mit einem Messer erzwingen. Laut Anklage liefen die beiden Mädchen genau in dem Moment an dem Haus des Mannes vorbei, als dieser mit dem Messer auf die Straße kam.

In der Annahme, dass die Schülerinnen das Messer gesehen hätten, habe er spontan beschlossen, sie zu töten. So habe er verhindern wollen, dass die Freundinnen die Polizei rufen und so seinen Plan durchkreuzen. Die Familien der beiden Schülerinnen hatten sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.(dpa)