Getötetes Mädchen aus FreudenbergSo trauert die Esther-Bejarano-Gesamtschule um Luise (12)

Die Flaggen an der Esther-Bejarano-Gesamtschulein Freudenberg hängen am 13. März 2023 auf halbmast.

An der Esther-Bejarano-Gesamtschule in Freudenberg, auf die die getötete Luise ging, hängen die Flaggen, wie hier am 13. März 2023, auf halbmast.

Der Fall der getöteten Luise aus Freudenberg ist in Deutschland allgegenwärtig. Auch die Esther-Bejarano-Gesamtschule, die die Zwölfjährige besuchte, trauert.

Ganz Deutschland, aber insbesondere die Stadt Freudenberg, in der die Zwölfjährige getötet wurde, trauert um Luise – vor allem auch die Esther-Bejarano-Gesamtschule, die sie besuchte.

Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte nehmen dort psychologische Hilfe in Anspruch. Das Entsetzen ist groß. Die Flaggen hängen auf halbmast.

Freudenberg: Schule der getöteten Luise bietet psychologische Hilfe an

„Die Schule ist im Moment der Ort, an dem für die Schülerinnen und Schüler Austausch und Trauer möglich sind“, sagt Christoph Söbbeler, Sprecher der zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg.

Die Homepage der Schule ist aktuell nicht erreichbar. Besucht man sie, sieht man lediglich eine Traueranzeige. „Wir trauern um Luise“, steht dort großgeschrieben.

Auf der Homepage der Schule, die Luise besuchte, erscheint ihre Traueranzeige.

Die Traueranzeige von der Gesamtschule, die Luise besuchte, erscheint auf der Homepage der Schule.

Und weiter: „Wir haben am Wochenende unsere Schülerin, Mitschülerin und Freundin Luise verloren. Viel zu früh wurde sie gewaltsam aus unserer Mitte und aus ihrer Familie entrissen. Unsere Gedanken und Wünsche sind jetzt und in der nächsten Zeit bei ihrer Familie und ihren Freundinnen und Freunden. Wir wünschen ihnen viel Kraft!“

Freudenberg sucht nach Luises Tod den Weg zur Normalität

Derweil ist der Unterricht an der Esther-Bejarano-Gesamtschule wieder langsam angelaufen. Auch für die Polizei geht die Arbeit weiter: Sie hat nun zunehmend mit Hass-Postings zu dem Fall im Internet zu tun.

In sozialen Netzwerken wurden von teils anonymen Nutzern zahlreiche Spekulationen und auch Drohungen und Hass gegen die Zwölf- und 13-jährigen mutmaßlichen Täterinnen veröffentlicht. „Wenn man nach den Hashtags sucht, findet man schon einiges“, sagte ein Sprecher der Polizei Siegen-Wittgenstein. „Wir haben ein Monitoring dazu und prüfen laufend, ob strafrechtlich Relevantes gepostet wird.“

Die Polizei appellierte an die Nutzer, keine Mutmaßungen und Drohungen zu verbreiten. „Es gehen sehr, sehr zügig auch Falschinformationen durchs Internet - und vieles deckt sich einfach nicht mit unseren Ermittlungen“, sagte der Sprecher.

Nähere Angaben zu den beiden Täterinnen hat die Staatsanwaltschaft noch nicht veröffentlicht. Der Staatsanwalt betonte lediglich, dass „irgendwelche Emotionen“ eine Rolle gespielt hätten. Fest steht jedoch: Wegen des jungen Alters der beiden Mädchen wird es keine strafrechtlichen Konsequenzen geben.Nehmen Sie hier an der EXPRESS.de Umfrage teil:

In Deutschland gilt die Strafmündigkeit erst ab einem Alter von 14 Jahren. Wer dieses Alter nicht erreicht hat, gilt als schuldunfähig. Im Strafgesetzbuch (§ 19) steht „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.“

Das Gesetz zur Strafmündigkeit ab 14 Jahren wurde 1923 in der Weimarer Republik erlassen. So kann der Staat Kinder unter 14 Jahren nicht nach dem Strafrecht belangen. Laut Staat haben minderjährige Kinder unter 14 Jahren „ihre Reife“ noch nicht erlangt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Kinder bis dato nicht wissen, ob sie etwas Falsches gemacht haben, geschweige denn wissen, wie sie ihre Emotionen steuern können. (mi/sal)