Nach mehr als drei Jahren intensiver rechtlicher Auseinandersetzungen hat sich Carla von Hessen mit dem Fast-Food-Giganten McDonald's auf einen Vergleich geeinigt.
Streit um Fastfood-FilialenDeutsche Prinzessin bekommt jetzt 11 Millionen von McDonald's
Der Konflikt drehte sich um die Fortführung von vier McDonald's-Restaurants in Ingolstadt, die Carla von Hessen gemeinsam mit ihrem verstorbenen Ehemann Prinz Otto von Hessen seit 2016 betrieben hatte.
Die Tragödie nahm ihren Anfang im Mai 2020, als Prinz Otto von Hessen bei einem Motorradunfall ums Leben kam. Carla von Hessen, die mit ihm vier Kinder hat, stand nicht nur vor der Herausforderung, den persönlichen Verlust zu bewältigen, sondern auch vor beruflichen Umbrüchen. Sie beanspruchte als Alleinerbin die Weiterführung der gemeinsamen Geschäfte, was jedoch auf Widerstand von McDonald's stieß.
Prinzessin bekommt 11 Millionen von McDonald's
Der Fast-Food-Konzern zweifelte an ihrer Eignung als Franchise-Nehmerin und plante, die bis 2034 geltenden Verträge vorzeitig zu kündigen. Die Argumentation lautete, dass die Geschäftsbeziehung ursprünglich mit ihrem Mann bestanden hatte und ein Franchise nicht einfach vererbt werden könne. McDonald's bot eine Auszahlung an, die Carla von Hessen jedoch ablehnte.
Der darauffolgende Rechtsstreit eskalierte und führte zu Spannungen in den betroffenen Restaurants. Die von McDonald's eingesetzten Manager standen im Konflikt mit der Prinzessin, während sie die Filialen interimistisch leitete. Alle Kartenzahlungen wurden auf Treuhandkonten geleitet und von McDonald's einbehalten.
Letztendlich kam es, wie die „Wirtschaftswoche“ und „Bild“ berichten, vor dem Oberlandesgericht München zu einem Vergleich.
McDonald's stimmt zu, Carla von Hessen eine Summe von 11 Millionen Euro zu zahlen. Im Gegenzug wird sie bis Ende 2023 alle vier Filialen an McDonald's übergeben. Dieser Vergleich markiert das Ende eines komplexen und emotional aufgeladenen Rechtsstreits.
Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Martin Gätke) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.