Erst Haftstrafe, dann AusweisungSiebenjährige jahrelang missbraucht: Deutscher in Dänemark verurteilt

Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.

Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. In Dänemark ist ein Deutscher wegen jahrelangen Missbrauchs verurteilt worden.

Weil er eine anfangs Siebenjährige jahrelang missbraucht und ihr gegenüber sexuell übergriffig geworden sein soll, ist ein Deutscher in Dänemark verurteilt worden. Neben einer Haftstrafe erwartet ihn auch die Ausweisung.

Es sind schwere Vorwürfe, die gegen einen deutschen Stadtbürger in Dänemark erhoben werden. Der Mann ist wegen sexueller Übergriffe gegen ein Mädchen unter zwölf Jahren zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Der 39-Jährige wurde vom Amtsgericht der Stadt Viborg am Dienstag (15. August 2023) wegen Vergewaltigung zu sechs Jahren Gefängnis sowie dauerhafter Ausweisung verurteilt. Außerdem muss er dem heute 15-jährigen Mädchen Entschädigung in Höhe von 175.000 dänischen Kronen (23.500 Euro) zahlen.

An Minderjähriger vergangen: Deutscher in Dänemark zu Haftstrafe verurteilt

Das Gericht bestätigte am Mittwoch auf dpa-Anfrage, dass es sich bei dem Verurteilten um einen in Dänemark ansässigen deutschen Staatsbürger handelt. Nach Gerichtsangaben hat er sich während des Prozesses teilweise schuldig bekannt, die schwereren Vorwürfe wie vaginalen Geschlechtsverkehr aber abgestritten. Gegen das Urteil kann er innerhalb von zwei Wochen Berufung einlegen.

Dem Mann war vor Gericht vorgeworfen worden, von Mai 2015 bis Oktober 2019 in einer mitteljütländischen Stadt gegen ein 2008 geborenes Mädchen sexuell übergriffig geworden zu sein – damals war es also erst etwa sieben bis elf Jahre alt gewesen.

Wie das Gericht ausführte, kannte der Mann die Eltern des Mädchens durch die Arbeit. Er baute ein vertrautes Verhältnis zu ihnen und zu dem Kind auf; zu dem Mädchen wurde das Verhältnis im Laufe der Jahre immer enger. Zunächst spielten sie demnach gemeinsam fantasievolle Spiele, doch langsam entwickelte sich ihre Beziehung zu einem sexuellen Verhältnis ohne direkten Zwang. Der Angeklagte räumte ein, es nicht geschafft zu haben, diese Entwicklung zu stoppen – obwohl er genau wusste, dass all das zu weit gegangen sei. (dpa)