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Horror-Unfall mit fünf OpfernUrteil gegen den Totraser (22) von Stolberg gefallen

Horror-Unfall-Stolberg-Fünf-Tote

Für fünf Menschen kam bei dem schlimmen Unfall im Dezember 2018 bei Stolberg jede Hilfe zu spät.

von Sebastian Oldenborg  (so)

Aachen/Stolberg – Etwas mehr als ein Jahr nach dem Horror-Unfall mit fünf Toten ist nun das Urteil gegen den Totraser (22) von Stolberg gefallen. Marvin H. muss ins Gefängnis – jedoch nur für wenige Jahre, da er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurde.

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Rückblick: Im Dezember 2018 rast der damals 20-Jährige auf einer Landstraße zwischen Stolberg und Aachen durch die Nacht. Offensichtlich kennt er die Strecke und weicht einem Blitzer nach links aus – auf die Gegenfahrbahn. Es kommt zu einer Katastrophe, die jetzt in einem Gerichtsurteil wegen fahrlässiger Tötung von fünf Menschen mündet.

Stolberg: Raser kracht frontal in Auto einer Mutter – fünf Tote

Mit seinem Auto krachte der junge Mann nach früheren Polizeiangaben frontal in das Auto einer 44-jährigen Mutter und ihrer 16 und 17 Jahre alten Kinder. Das Auto der Familie ging in Flammen auf, die drei starben, ebenso zwei 20 und 21 Jahre alte Beifahrer in dem Auto des Rasers.

Das Amtsgericht Aachen verurteilte den heute 22 Jahre alten Angeklagten am Mittwoch wegen schwerer Schuld nach dem Jugendstrafrecht zu dreieinhalb Jahren Haft. Das Gericht ging damit sogar noch über die Forderung der Anklage hinaus, die zwei Jahre und sechs Monate nach Jugendstrafrecht gefordert hatte.

Totraser von Stolberg nach Jugendstrafrecht verurteilt

Die Richter sprachen den Angeklagten in nicht öffentlicher Sitzung unter anderem der fahrlässigen Tötung von fünf Menschen und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens schuldig. „Man kann auch mit sich selbst Rennen fahren. Man ist als Fahrer unterwegs und will das Höchste aus seinem Auto herausholen“, erklärte Gerichtssprecher Giesbert Fuchs. Nach Angaben der Richter war der junge Mann mit mindestens 120 Kilometern pro Stunde unterwegs, wo 70 erlaubt waren.

Das Gericht hätte über den damals Heranwachsenden nach dem Erwachsenenstrafrecht verhandeln können, entschied sich aber auch wegen dessen persönlicher Umstände für eine Verhandlung nach dem Jugendstrafrecht. Dabei stehe der Erziehungsgedanke im Vordergrund, sagte Fuchs.

Totraser von Stolberg: Verteidigung prüft Berufung

Der Verteidiger des Verurteilten, Osama Momen, hatte eine Bewährungsstrafe – also maximal zwei Jahre Haft – beantragt. Er werde mit seinem Mandanten über eine mögliche Berufung entscheiden, sagte er.

Der 22-Jährige könne sich an das Geschehen nicht erinnern und sei aufgrund verkehrstechnischer Rekonstruktionen und Gutachten geständig gewesen. (dpa, so)