Die Achterbahn im Freizeitpark Klotten steht nach dem Tod einer 57-Jährigen am Samstag immer noch still. Und das wird sich auch nicht so schnell ändern, wie jetzt bekannt wurde.
Frau (57) totBetrieb der Todes-Achterbahn verboten – Polizei nennt neue Details zum Unglück
Nach dem tödlichen Unfall in einem Freizeitpark in Klotten an der Mosel hat der Kreis Cochem-Zell den Betrieb der Achterbahn zunächst verboten. Zuerst müsse der TÜV die Sicherheit des Fahrgeschäfts prüfen, teilte der Kreis am Mittwoch (10. August) mit.
Bei der Achterbahn handle es sich um einen Sonderbau. Nach Unfällen, bei denen Menschen zu Schaden gekommen seien, müssen solche Anlagen auf die Betriebs- und Standsicherheit geprüft werden. Erst wenn die Freigabe durch den TÜV erfolge, könne die Achterbahn wieder in Betrieb genommen werden.
Tod im Freizeitpark Klotten: Polizei ermittelt weiter zur Unfallursache
Am Samstag (6. August) war eine 57-Jährige aus dem saarländischen St. Wendel aus der fahrenden Achterbahn gestürzt. Sie erlitt tödliche Verletzungen. Wiederbelebungsversuche blieben ohne Erfolg. Am Dienstag öffnete der Park wieder seine Tore für Besucher, die Achterbahn blieb zunächst geschlossen.
Die Polizei ermittelt derweil weiter zur Ursache des Sturzes. Am Mittwoch gaben die Beamtinnen und Beamten zumindest so viel bekannt: Der Anfangsverdacht einer Straftat habe sich bislang nicht ergeben. Die Obduktion habe bestätigt, dass die Frau durch den Sturz aus der Achterbahn gestorben sei.
Die Staatsanwaltschaft betonte, das laufende Todesermittlungsverfahren sei kein strafprozessuales Ermittlungsverfahren. Es diene vielmehr als „Vorverfahren“ lediglich dazu, festzustellen, ob ein Anfangsverdacht bestehe. Wann ein in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Vorfall vorliege, sei noch nicht absehbar.
Der Park hat seit Dienstag wieder für Besucher geöffnet, die nach Angaben des Parks 2004 eröffnete, 532 Meter lange und 17,5 Meter hohe Achterbahn blieb aber zunächst stehen.(mac/dpa)