„Bitte habt Verständnis dafür“Große Verwirrung um Pfand-Ansage – Discounter reagiert

Der Discounter Penny hat bei seiner Kundschaft für reichlich Verwirrung gesorgt. Schuld war eine missverständliche Ansage zum Flaschenpfand.

von Klara Indernach  (KI)

Wenn die Flaschenberge zu Hause wachsen, ist es höchste Zeit für den Gang zum Pfandautomaten. Doch nicht jede Flasche kann überall zurückgegeben werden. Darauf hat der Discounter Penny aufmerksam gemacht – und dabei für große Verwirrung gesorgt.

Ein Schild, das in verschiedenen Penny-Filialen aufgestellt wurde, sorgte online für hitzige Diskussionen. Auf dem Schild hieß es: „Bitte nur Leergut von Penny.“ Die Botschaft schien eindeutig, doch viele Kundinnen und Kunden zweifelten, ob diese Einschränkung überhaupt rechtens ist.

Penny stellt missverständliche Pfand-Ansage klar

Penny reagiert auf Kritik am Schild. Wie ein Sprecher von Penny gegenüber dem Portal „watson“ erklärte, habe man eine „etwas missverständliche Formulierung“ gewählt. „Bitte habt Verständnis dafür, dass wir nur Leergut aus unserem Sortiment zurücknehmen können“, hieß es auf dem Schild weiter, das in sozialen Medien zahlreiche Reaktionen auslöste.

Ein Blick ins Verpackungsgesetz schafft Klarheit: Nach Paragraf 15 müssen Einzelhändler leere Flaschen „der gleichen Art, Form und Größe wie die von ihnen in Verkehr gebrachten“ zurücknehmen – unabhängig davon, wo die Flasche gekauft wurde. Penny betont, dass dies auch genau der Intention des Schildes entsprochen habe. Dennoch lasse man die Schilder aufgrund der missverständlichen Formulierung derzeit aus allen Filialen entfernen.

Ein Sprecher des Discounters erklärte gegenüber „watson“ weiter, dass Penny „unverändert nur die Art von Mehrwegflaschen zurücknimmt, die wir auch im Sortiment haben“. Damit sei nicht die Marke, sondern die optische Beschaffenheit der Flasche gemeint. Schon seit Jahren handhabe man dies gesetzeskonform, betonte der Sprecher.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt ebenfalls, dass bei der Pfandrückgabe die Marke nicht relevant sei. „Flaschen der gleichen Form, bei denen sich lediglich das Etikett unterscheidet, müssen (...) von jedem Vertreiber zurückgenommen werden, der Flaschen der entsprechenden Form vertreibt“, stellt auch das Bundesumweltministerium klar.

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Stefanie Puk) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.