„Müssen sparen“Schock in hunderten Mietwohnungen: Warmes Wasser gibt es nur noch zu bestimmten Zeiten

Duschen und Hände waschen mit warmem Wasser nur noch zu ausgewählten Zeiten: Angesichts steigender Energiepreise reduziert eine Wohnungsgenossenschaft in Dippoldiswalde (Sachsen) die Versorgung mit Warmwasser.

Eine Wohnungsgenossenschaft reduziert die Warmwasserversorgung. Das Foto vom 19. August 2016 ist ein Symbolbild.

Eine Wohnungsgenossenschaft hat die Warmwasserversorgung massiv eingeschränkt – in den sozialen Medien hagelte es dafür scharfe Kritik.

Kaltes Wasser, kalte Heizungen: Eine Wohnungsgenossenschaft hat auf die steigenden Energiepreise mit massiven Einschränkungen reagiert. Die Versorgung mit Warmwasser ist in hunderten Wohnungen nur noch zu bestimmten Zeiten verfügbar.

„Wir müssen jetzt für den Winter sparen“, heißt es auf einem Aushang des Vermieters vom 30. Juni 2022, der auf die Anpassungen der Betriebszeiten für Heizung und warmes Wasser hinweist. Demnach käme von Montag bis Sonntag warmes Wasser nur noch von vier bis acht Uhr und von elf bis 13 Uhr aus dem Hahn sowie von 17 bis 21 Uhr von Montag bis Freitag und von 16 bis 21 Uhr am Samstag und Sonntag. Die Heizung bleibt bis September komplett aus.

Warmwasserversorgung nur noch begrenzt: „Geht nicht darum, die Mieter zu ärgern“

Von den Maßnahmen betroffen sind ungefähr 600 Wohnungen in der sächsischen Stadt Dippoldiswalde. Gegenüber der „Bild“ zeigten sich die dort wohnhaften Mieter und Mieterinnen schockiert: „So was soll es, hörte ich von Oma, nur nach dem Krieg gegeben haben. Ich weiß nicht, wie ich meine kleine Tochter waschen soll“, meinte Mieterin Mareike (19, Versicherungskauffrau).

„Dann gehe ich eben zu meiner Tochter duschen“, fügte Anwohner Klaus (84, Rentner) an. Ein User postete zudem die Ankündigung auf Facebook und schrieb dazu mit einem wütenden Emoji: „Frei nach Hildegard Knef: So langsam geht es bergab.“

Sehen Sie hier den Aushang des Vermieters auf Facebook:

Dem Vorstand sei die scharfe Kritik auf Social Media nicht entgangen. Genossenschafts-Vorstand Falk Kühn-Meisegeier verteidigte das Vorgehen: „Es geht nicht darum, die Mieter zu ärgern, sondern sich auf das einzustellen, was wir im nächsten Jahr vielleicht sonst nicht mehr bezahlen können“, sagte er und ergänzte: „Wir wollen, dass Mieter gut durch diese Krise kommen. Das Leben ist so schon teuer genug.“

Florian Bau, Sprecher des sächsischen Landesverbandes des Deutschen Mieterbundes, hält das Vorgehen der Dippoldiswalder Wohnungsgenossenschaft hingegen für „nicht mit dem Mietrecht vereinbar“. Der Mietrechtsexperte sagte auf Nachfrage des „MDR“: „Für das Vorgehen gibt es bisher keine Rechtsgrundlage. Nach geltendem Mietrecht wird eine 24-Stunden-Versorgung mit Warmwasser für eine mangelfreie Wohnung vorausgesetzt.“

Bei stundenweiser Aussetzung der Versorgung wie im Fall Dippoldiswalde „wird die Wohnung mangelhaft.“ Laut Bau haben betroffene Mieter Anspruch darauf, dass der Mangel abgestellt wird. Bau rät Betroffenen, zunächst einen Brief an die Genossenschaft zu schreiben, dass sie mit der eingeschränkten Warmwasserversorgung so nicht einverstanden sind. „Ansonsten können sie gegebenenfalls die Miete mindern oder ihr Recht mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen.“ (gr)