Dieses Gesetz wollte Kanzler Olaf Scholz vor der Neuwahl unbedingt noch durchbringen – und es gelingt: Der Bundesrat gibt grünes Licht für ein höheres Kindergeld und steuerliche Entlastungen.
Trotz Ampel-AusGrünes Licht für Steuerentlastung und höheres Kindergeld
Erfreuliche Nachrichten zum Jahresende: Familien bekommen ab Januar 2025 fünf Euro mehr Kindergeld. Der Bundesrat gab in Berlin außerdem grünes Licht für den Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommensteuer.
Damit wird eine wegen der Inflation drohende Steuererhöhung verhindert. Für Kanzler Olaf Scholz (SPD) ist das ein Erfolg - denn der hatte nach dem Bruch seiner Ampel-Koalition betont, dass er dieses Gesetz unbedingt vor Weihnachten noch durchbringen will.
Fünf Euro mehr Kindergeld
Die Entlastungen sollen auch helfen, die Wirtschaft aus ihrer Flaute zu holen. Finanzminister Jörg Kukies sagte im Bundesrat: „Beides wird die Zurückhaltung beim Konsum mindern, die Konsumnachfrage stärken und damit die gesamtwirtschaftliche Entwicklung fördern.“ In einer schwierigen Phase sorge das für Stabilität und Entlastung. Zugleich zeigte sich der SPD-Politiker enttäuscht, dass weitere Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft wie erleichterte Abschreibungen aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf gestrichen werden mussten, um die Zustimmung von FDP und Union zu sichern.
Ab Jahresbeginn steigt nun das Kindergeld um fünf Euro auf 255 Euro. Für den Staat bedeutet das laut Haushaltsausschuss Mehrausgaben von rund 4,2 Millionen Euro. Ein ebenfalls beschlossenes weiteres Kindergeld-Plus um vier Euro im Jahr 2026 kostet noch einmal rund 3,3 Millionen Euro.
Der steuerliche Kinderfreibetrag wird zum Januar um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben werden. Im Jahr 2026 steigt er um weitere 156 Euro auf 6.828 Euro.
Auch der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen steigt ab Januar um fünf Euro auf 25 Euro monatlich. Nach Berechnung der Grünen wird eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000 Euro damit im kommenden Jahr um 306 Euro entlastet.
Eckwerte im Steuertarif werden verschoben – kalte Progression verhindert
Durch den ansteigenden Steuertarif müssten Bürgerinnen und Bürger ohne die Reform ab Januar auch dann mehr an den Fiskus zahlen, wenn ihre Gehaltserhöhung nur die Inflation ausgleicht. Diesen Effekt nennt man kalte Progression.
Um das zu verhindern, werden mehrere Eckwerte im Steuertarif so verschoben, dass höhere Steuersätze erst später greifen. Unter anderem wird der Grundfreibetrag um 312 Euro auf dann 12.096 Euro angehoben, also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Im Jahr 2026 steigt er noch einmal, dann auf 12.348 Euro. Grundlage sind Berechnungen zum Effekt der Inflation und zum Existenzminimum in Deutschland.
Die anderen Eckwerte des Steuertarifs werden um 2,6 Prozent verschoben. Das sorgt dafür, dass man nicht allein wegen der Inflation mehr Steuern zahlen muss. Auch die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird angepasst. Nur die Grenze für die Reichensteuer, die noch über dem Spitzensteuersatz liegt, bleibt gleich.
Bundesländer verzichten auf Einnahmen von 2,6 Milliarden Euro
Besonders die Anpassungen im Steuertarif sorgt dafür, dass den Bundesländern Steuereinnahmen verloren gehen. Nach Rechnung des Haushaltsausschusses nehmen die Länder durch das Gesetz im kommenden Jahr rund 2,6 Milliarden Euro weniger ein, im Jahr 2026 sogar fast 5,2 Milliarden.
Bund, Länder und Gemeinden zusammen müssen im nächsten Jahr mit Mindereinnahmen von fast 7,2 Milliarden rechnen. Perspektivisch haben sie sogar Kosten von mehr als 13,5 bis 14,8 Milliarden Euro.
Institut: Trotzdem weniger Netto vom Brutto
Das Institut der deutschen Wirtschaft hat errechnet, dass viele Haushalte trotz der Entlastungen im neuen Jahr weniger Geld zur Verfügung haben werden. Denn gleichzeitig steigen die Sozialabgaben – und die Steuerentlastungen könnten das nicht ausgleichen.
Für einen Single mit einem Durchschnittseinkommen von 50.000 Euro brutto im Jahr reduziert sich die Mehrbelastung demnach nur von 233 Euro auf 38 Euro netto im Jahr. Auch bei Alleinerziehenden reichten Kindergelderhöhung und veränderter Einkommensteuertarif oft nicht aus, um aus dem Minus ein Plus zu machen. Nur gemeinsam veranlagte Paare mit Kindern können sich den Berechnungen zufolge je nach Einkommenshöhe über mehr Geld freuen.
Steuerentlastung wohl nur rückwirkend
Obwohl das Gesetz nun noch vor Jahresende beschlossen wurde, werden Bürgerinnen und Bürger die steuerlichen Entlastungen im Januar noch nicht konkret spüren. Wie es im Finanzministerium heißt, dauert es einige Wochen, bis sie in der Verwaltung nachvollzogen sind und dann auf Gehaltszetteln sichtbar werden. Womöglich klappt das erst im März. Das höhere Kindergeld dagegen soll im Januar bereits ausgezahlt werden. (dpa)