Sahra Wagenknecht und ihr Partei-Team kämpfte bis zuletzt – nun hat das Bundesverfassungsgericht aber entschieden.
Bundesverfassungsgericht hat entschiedenWagenknecht-Partei muss Dämpfer hinnehmen
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, noch vor Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zur Bundestagswahl eine Neuauszählung der Stimmen zu erreichen.
Das Gericht lehnte am Donnerstag (13. März 2025) in Karlsruhe mehrere entsprechende Anträge ab. Damit kann das amtliche Endergebnis am Freitag (14. März) festgestellt werden.
Das BSW war bei der Bundestagswahl mit 4,97 Prozent denkbar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Letztlich fehlten rund 13.400 Stimmen.
Das Vorgehen der Partei vor dem Gericht war ungewöhnlich. Normalerweise werden Einsprüche gegen ein Wahlergebnis beim Bundestag eingelegt – dessen Wahlprüfungsausschuss entscheidet dann darüber. Erst gegen diese Entscheidung kann dann eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden.
Dieses erklärte nun auch, dass Rechtsschutz in Bezug auf eine Wahl vor der Feststellung des endgültigen Ergebnisses nur begrenzt möglich sei. Wenn es um etwaige Zählfehler gehe, müsse das normale Wahlprüfungsverfahren eingehalten werden. (afp)