Jetzt wird's teuer für Raser und Falschparker: Der neue Bußgeldkatalog hält ein paar kostspielige Überraschungen für die bereit, die sich nicht an die Regeln halten. Doch wie teuer wird das? Eine Übersicht.
Neuer BußgeldkatalogRichtig teuer: Wer jetzt viel Geld zahlen muss – Strafen in der Übersicht
Berlin. Raser müssen jetzt mehr berappen: Verkehrssünder müssen ab sofort höhere Bußgelder zahlen, wenn sie erwischt werden. Denn nach langem politischen Streit ist am Dienstag, 8. November 2021, der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Er sieht härtere Strafen bei Regelverstößen im Straßenverkehr vor.
Hier kommt eine kleine Übersicht zu den neuen Bußgeldern, die nun auf Verkehrssünder warten, die innerorts zu schnell fahren:
- bis zu 10 km/h zu schnell: 30 Euro (bisher 15 Euro)
- 11 bis 15 km/h zu schnell: 50 Euro (bisher 30 Euro)
- 16 bis 20 km/h zu schnell: 70 Euro (bisher 35 Euro)
- 21 bis 25 km/h zu schnell: 115 Euro (bisher 80 Euro)
- 26 bis 30 km/h zu schnell: 180 Euro (bisher 100 Euro)
- 31 bis 40 km/h zu schnell: 260 Euro (bisher 160 Euro)
- 41 bis 50 km/h zu schnell: 400 Euro (bisher 200 Euro)
- 51 bis 60 km/h zu schnell: 560 Euro (bisher 280 Euro)
- 61 bis 70 km/h zu schnell: 700 Euro (bisher 480 Euro)
- über 70 km/h zu schnell: 800 Euro (bisher 680 Euro)
Wer beispielsweise künftig innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt 70 Euro statt wie bisher 35. Damit soll erreicht werden, dass Raser zur Vernunft gebracht werden. Ob es am Ende wirklich hilft, wird sich zeigen.
Bußgeldkatalog 2021: Neue Strafen für Parken auf Parkplatz für Elektroautos
Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. Hier ein paar weitere Beispiele:
- Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro statt wie bisher 35 Euro rechnen.
- Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, der muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
- Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. Wichtig: Fahrverbotsregeln und die Regelungen zu Punkten in Flensburg bei zu schnellem Fahren bleiben erstmal unverändert.
Bußgeldkatalog 2021: Rettungsgasse und Lkw
Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird laut Verkehrsministerium nun genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen demnach Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Lkw-Fahrer, die gegen die Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten, außerdem gibt es einen Punkt.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Dem neuen Bußgeldkatalog vorausgegangen waren lange Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr außer Vollzug gesetzt worden.
Daraufhin entzündete sich ein politischer Streit vor allem um eigentlich geplante härtere Fahrverbotsregeln bei zu schnellem Fahren - die nun aber nicht kommen. Stattdessen einigten sich Bund und Länder darauf, Bußgelder zu erhöhen. Der Bundesrat stimmte den Verschärfungen im Oktober einstimmig zu. (dpa/dok)