Die Corona-Regeln werden aller Voraussicht nach weiter verlängert. Laut einer Beschlussvorlage sollen viele Maßnahmen bis Mai beibehalten werden.
Kein „Freedom Day“2G, 3G, Maskenpflicht: Länder wollen Corona-Regeln bis Mai verlängern
Eigentlich sollen am 20. März alle Corona-Regeln fallen. Doch das ist nicht passiert. Laut der Beschlussvorlage zur Gesundheitsministerkonferenz am Montagnachmittag (28. März) sollen die Regeln wie 2G/3G, Maskenpflicht und Teilnehmer-Obergrenzen für Veranstaltungen nun sogar bis Mai verlängert werden. Das berichtet der „Business Insider“.
Demnach wollen die Länder angesichts der hohen Infektionszahlen die bisherigen Corona-Regeln noch weiter verlängern. Laut des aktuellen Infektionsschutzgesetzes sollten am 20. März 2022 fast alle Corona-Regeln formal auslaufen. Bei Bedarf sollten die Länder immerhin noch Basisschutz-Maßnahmen beschließen können, um vor allem vulnerable Gruppen besser zu schützen.
Corona: Länder wollen Regeln bis Mai verlängern
Darunter fallen beispielsweise die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und im Öffentlichen Personennahverkehr sowie die Weiterführung der Testpflicht für Kliniken, Pflegeheime, Schulen und Kitas. Außerdem sollten in Hotspots mit besonders hohen Fallzahlen zusätzliche Maßnahmen beschlossen werden können.
Doch den Ländern scheint dieser Weg nicht genügend Schutz zu bieten. Der Katalog der möglichen Maßnahmen sei angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen zu lasch. Daher hatte man sich zunächst für eine Übergangsregel bis zum 2. April ausgesprochen, in der die aktuellen, schärferen Corona-Regeln fortbestehen. Doch auch das scheint nicht auszureichen.
Corona: Maskenpflicht, 2G und 3G sollen bleiben
Wie Business Insider berichtet, soll diese Übergangsregelungen nochmals um mindestens vier Wochen verlängert werden. Maskenpflicht in Innenräumen, 2G/3G-Regelungen in Restaurants und Bars sowie Teilnehmer-Obergrenzen bei Veranstaltungen würden dann nochmals bis mindestens Mai gelten.
„Gerade mit Blick auf die derzeitige Infektionslage benötigen die Länder robuste Befugnisse für die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Dem wird § 28a IfSG in seiner derzeitigen Fassung nicht gerecht“, heißt demnach in dem Papier. Ob sich dieser Beschluss letztendlich durchsetzt, wird Karl Lauterbach um 15.30 Uhr im Anschluss an das Treffen in einer Pressekonferenz erklären. (mei)