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„Beihilfe zum Völkermord“Deutschland wird jetzt vor höchstem UN-Gericht verklagt

Ein Blick auf das höchste Gericht der Vereinten Nationen zu Beginn einer Anhörung am 19. Februar 2024.

Ein Blick auf das höchste Gericht der Vereinten Nationen zu Beginn einer Anhörung am 19. Februar 2024.

Deutschland wird vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag verklagt. Nicaragua wirft Deutschland Beihilfe zum „Völkermord“ durch Israel vor.

Nicaragua hat Deutschland vor dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen Beihilfe zum „Völkermord“ durch Israel im Gazastreifen vorgeworfen.

Das autoritär regierte Land begründete seinen Schritt mit der politischen, finanziellen und militärischen Unterstützung Israels durch Deutschland und der Streichung der Mittel für das UN-Palästinenserhilfswerk UNRWA, wie der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag am Freitag (1. März 2024) mitteilte.

Deutschland wird vor höchstem UN-Gericht verklagt

Nicaragua wirft Deutschland vor, „die Begehung eines Völkermordes“ zu erleichtern und seiner Verpflichtung nicht nachzukommen, alles zu tun, um dies zu verhindern. Nicaragua forderte den Gerichtshof zugleich zur Anordnung vorläufiger Maßnahmen bis zur Entscheidung in der Hauptsache auf.

Das Außenministerium des mittelamerikanischen Landes warf in einer Erklärung Deutschland vor, die Verletzung der Völkerrechtsregeln durch Israel zum Schaden des palästinensischen Volkes, insbesondere des Gazastreifens, aktiv zu unterstützen.

Südafrika, wie Nicaragua ein starker Verfechter der Rechte der Palästinenser, hatte Ende Dezember Israel vor dem Internationalen Gerichtshof wegen angeblich im Gaza-Krieg begangener Verstöße gegen die Völkermordkonvention verklagt. Das UN-Gericht hatte in einem einstweiligen Entscheid verfügt, dass Israel Schutzmaßnahmen ergreifen müsse, um einen Völkermord zu verhindern.

Der IGH soll laut Statut Konflikte zwischen Staaten möglichst friedlich beilegen. Seine Urteile sind in der Regel bindend. Allerdings besitzen die UN-Richter keine Machtmittel, um einen Staat zur Umsetzung zu zwingen. Sie können aber den UN-Sicherheitsrat aufrufen, in der Sache tätig zu werden. (dpa)