Ärger um Grundsteuer-ErklärungBundesweit einmalige Ausnahme-Regelung beschlossen

Das Wort Grundsteuer auf einem Bescheid für die Grundsteuer. Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert.

Das Wort Grundsteuer auf einem Bescheid für die Grundsteuer. Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert.

Über die Grundsteuererklärung wurde bereits viel geschimpft. Jetzt wurde eine bundesweit einmalige Regelung beschlossen, die viele freuen dürfte.

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden, wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus Länderkreisen erfuhr. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ berichtet.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat die Entscheidung zur Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung begrüßt. „Die Fristverlängerung bei der Grundsteuer gibt den Steuerpflichtigen, den Finanzbehörden und den Steuerberatern Luft“, sagte Lindner in Washington am Rande der Tagung des Internationalen Währungsfonds

„Gegenwärtig gibt es andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns mit Priorität kümmern müssen.“ Der FDP-Politiker hatte kürzlich eine maßvolle Verlängerung der Frist angeregt.

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung soll bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert werden. Das haben die Finanzminister der Länder am Donnerstag entschieden. (dpa/jv)