„Empört“Verfassungsschutz fordert Daten über Ex-Chef Hans-Georg Maaßen beim BKA an

Hans-Georg Maaßen 2018 im Anzug vor einem schwarzen Hintergrund.

Hans-Georg Maaßen, hier ein undatiertes Foto, war bis 2018 Chef des Amts für Verfassungsrecht. Nun rückt er selber in den Fokus.

Hans-Georg Maaßen, ehemaliger Chef der Behörde für Verfassungsschutz, ist nun selbst Thema einer Datenabfrage beim Bundeskriminalamt geworden.

Der frühere Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) und CDU-Politiker Hans-Georg Maaßen ist nach einem „Bild“-Bericht ins Visier seiner ehemaligen Behörde geraten. Demnach fragte das BfV im Rahmen einer „Erkenntnisabfrage“ offenbar Daten zu Maaßen an.

Dabei handelt es sich um eine Anfrage des Verfassungsschutzes zur Person Maaßen an das Bundeskriminalamt (BKA). „Von der Erkenntnisabfrage ans BKA habe ich gehört“, sagte Maaßen der „Bild“. Er sei „darüber empört“ und werde „Auskunft verlangen, welche Daten meine früheren Mitarbeiter über mich speichern“, fügte er hinzu.

Hans-Georg Maaßen meldet sich auf Twitter zu Wort

„Sollte das zutreffen, dann ist es offensichtlich, dass der Verfassungsschutz nicht mehr zum Schutz der Verfassung eingesetzt [wird], sondern zum Schutz der Regierung“, schrieb Maaßen im Kurzbotschaftendienst X (vormals Twitter). Die Behörde werde offenbar „zur Bekämpfung und politischen Verfolgung von Regierungskritikern missbraucht“.

„Bild“-Recherchen zufolge könnte der CDU-Politiker mit einem Telefonat bei den Ermittlungen des BKA im Reichsbürgerkomplex aufgefallen sein. Die Ermittelnden hätten demnach einen Unternehmer abgehört, der als Zeuge im Verfahren gegen die Gruppe um den Frankfurter Geschäftsmann Heinrich XIII. Prinz Reuß eine Rolle spielen soll. Dieser soll den Angaben zufolge nach einer Hausdurchsuchung Maaßen angerufen haben.

Maaßen schrieb hierzu am Mittwoch (16. August 2023) im Online-Netzwerk X, vormals Twitter: „Das Abhören eines Telefonats zwischen einem Zeugen in einem Strafverfahren und seinem Anwalt ist rechtswidrig.“

Der Verfassungsschutz wollte sich zu dem Vorfall auf AFP-Anfrage nicht äußern. Auch eine Sprecherin des für die Behörde und das BKA zuständigen Bundesinnenministeriums verwies laut „Bild“ darauf, dass sie sich „zu Einzelsachverhalten allein schon aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes“ nicht äußern könne. (afp)