So golden ist nur „Goldhase”: Der Schoko-Hersteller Lindt hat vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Sieg errungen. Sein Goldton genießt Markenschutz.
Entscheidung in KarlsruheGericht fällt wichtiges Urteil über beliebten Lindt-Goldhasen
Karlsruhe. Der goldene Lindt-Osterhase genießt unter deutschen Schokonager-Freunden größte Beliebtheit. Und: Er genießt auch Markenschutz. Beziehungsweise sein goldener Farbton. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag (29. Juli 2021) entschieden.
Der Schweizer Hersteller habe nachgewiesen, dass weit mehr als die erforderlichen 50 Prozent der potenziellen Käufer das Gold mit Lindt verbänden. Damit habe sich die Farbe als sogenannte Benutzungsmarke durchgesetzt.
Lindt: Goldhase genießt Markenschutz
Dass Lindt das Gold nicht als Hausfarbe für alle seine Produkte verwendet, spielt nach diesem Urteil keine Rolle – auch nicht, dass der Hase noch an anderen charakteristischen Merkmalen wie dem roten Halsband mit Glöckchen zu erkennen ist.
Der „Goldhase“ von Lindt ist der mit Abstand meistverkaufte Schoko-Osterhase in Deutschland – aber nicht der einzige in Goldfolie. Seit Jahren kämpft der Traditionshersteller mit rechtlichen Mitteln gegen die Nachahmung. Das Urteil des BGH ist nach langer Zeit ein Teilerfolg.
BGH-Urteil: Lindts Goldton ist einzigartig
Dieses Mal hatte Lindt die schwäbische Confiserie Heilemann verklagt, die ebenfalls einen goldenen Schokohasen mit Halsband und Schleifchen im Sortiment hat. Dass der Konkurrent nicht ebenfalls einen Schokohasen in Goldfolie verkaufen darf, ist allerdings mit dem BGH-Urteil noch nicht entschieden.
Der Fall geht noch einmal zurück ans Oberlandesgericht München. Dort ist nun zu prüfen, ob Heilemann die Lindt-Marke tatsächlich verletzt, zum Beispiel weil zwischen beiden Hasen Verwechslungsgefahr besteht. (dpa)