Bye Bye, Bargeld?Innenministern fordert Verbot: „Bald der Vergangenheit angehören“

Darf man bald nicht mehr mit Bargeld zahlen? Geht es nach der Bundesinnenministerin Nancy Faeser, soll es dazu kommen - unter einer bestimmten Bedingung.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat sich für eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro ausgesprochen. „Ein 30.000 Euro-Barkauf von Schmuck oder Uhren sollte bald der Vergangenheit angehören“, sagte sie der „Bild am Sonntag“ (1.3 November 2022). Sie setze sich für die Einführung einer allgemeinen Bargeldobergrenze von 10.000 Euro ein. Aus der CSU kam Widerstand gegen diese Pläne.

Eine Bargeldobergrenze „verringert die Gefahr, dass Vermögenswerte von Kriminellen verschleiert werden“, sagte Faeser. Ihr gehe es darum, „kriminelle Strukturen zu zerschlagen und ihnen kriminelle Einnahmen konsequent zu entziehen“, fuhr die Bundesinnenministerin fort. Eigentumsstrukturen müssten transparenter werden und Grundstückseigentümer leichter ermittelbar sein. Gleiches gelte für Bargeldtransfers.

Bar bezahlen? Obergrenze könnte kommen

Eine Bargeldobergrenze fordert schon seit längerem auch die Deutsche Steuer-Gewerkschaft, von einigen Parteien wird sie für bestimmte Käufe befürwortet. Die Gewerkschaft argumentiert, damit würde Geldwäsche deutlich erschwert. Auch auf EU-Ebene wird über eine Grenze diskutiert. In einigen EU-Ländern gibt es bereits Bargeldlimits.

Ablehnung kam aus der CSU: „Wir haben in Deutschland scharfe und wirksame Nachweispflichten, wenn jemand höhere Beträge mit Bargeld zahlen will“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU im Bundestag, Stefan Müller, dem „Handelsblatt“ laut Vorabmeldung vom Sonntag. „Das reicht vollkommen aus.“ Erfahrungen mit Bargeldobergrenzen in anderen europäischen Ländern zeigten zudem, dass diese nicht wirksamer seien als strenge Nachweispflichten.

Der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm unterstützte ein Barzahlungsverbot bei Immobilienkäufen, wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Das sei eine „sinnvolle Maßnahme“. Wichtig sei es darüber hinaus, den Ermittlungsbehörden bessere Auskunfts- und Einsichtsbefugnisse in Finanzgeschäfte zu gewähren, um kriminelle Geldströme „effektiver aufzuklären“. (mac/afp)