Geblitzt – Lappen weg!Laschet spricht über „aufwühlende Begebenheit, die mich sehr bewegt hat“

Armin Laschet ist seinen Führerschein los. Der frühere CDU-Vorsitzende war in eine Radarfalle gerast. Die Hintergründe.

Keine Gnade für Armin Laschet (64). Der frühere CDU-Vorsitzende ist seinen Führerschein los. Laschet muss den Lappen für einen Monat abgeben.

Der Aachener war im Juli 2024 in seiner Heimatstadt mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Radarfalle gerast. Das berichtet „Bild am Sonntag“ unter Berufung auf ein Bußgeldverfahren des Amtsgerichts Aachen.

Armin Laschet fühlte sich verfolgt

Laschet soll mit Tempo 97 in einer Tempo-50-Zone geblitzt worden sein. Die Strafe: 428,50 Euro Bußgeld, dazu zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Doch Laschet legte durch seinen Anwalt Einspruch ein.

Bereits am Tag nach der Blitzer-Fahrt hatte sich Laschet nach Informationen der „Bild am Sonntag“ bei der Polizei gemeldet. Als Grund für seine Raserfahrt gab er an, von Unbekannten verfolgt worden zu sein. Die Männer hätten ihn bereits beim Einsteigen ins Auto beobachtet.

Armin Laschet habe sich bedroht gefühlt und an frühere Morddrohungen aus seiner Zeit als Ministerpräsident von NRW erinnert. Deshalb habe er an einer Ampel Vollgas gegeben. Eine Suche der Polizei nach den angeblichen Verfolgern blieb ergebnislos. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Aachen sagte der Zeitung: „Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ist nicht eingeleitet worden.“

Armin Laschet, der von 2017 bis 2021 Ministerpräsident in NRW war, kürzlich mit Außenministerin Annalena Baerbock Syrien besuchte und als einer ihrer möglichen Nachfolger gehandelt wird, sagte über den Vorfall: „Das war eine aufwühlende Begebenheit, die mich sehr bewegt hat.“

Zu dem vom Amtsgericht Aachen für den 16. Mai anberaumten Gerichtstermin kommt es nun nicht mehr. Wie Laschet auf „Bild“-Anfrage sagte, nahm er seinen Einspruch zurück. Der CDU-Politiker erklärte: „Nachdem die Staatsanwaltschaft die hinter mir fahrenden Personen nicht ermitteln konnte, ist der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bedauerlicherweise nicht mehr zielführend. Ich habe ihn darum zurückgezogen und zahle die Geldbuße. Haken dran.“

Grundsätzlich gelte für ihn: „Zu schnell fahren kann passieren, sollte es aber nicht. Zum Glück wurde hier niemand gefährdet – jedenfalls nicht durch mich.“ (susa)