Trotz eines starken Grenzzauns kommen viele Flüchtlinge aus Belarus nach Polen. Warschau schränkt das Recht auf Asyl ein. Der Schritt hat aber auch mit Deutschland zu tun.
Notlage an der GrenzePolen setzt Recht auf Asyl aus – Schritt hat auch mit Deutschland zu tun

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Polens Präsident Andrej Duda (hier Anfang März bei einer Pressekonferenz im NATO-Hauptquartier in Brüssel).
Der polnische Präsident Andrzej Duda hat mit seiner Unterschrift ein Gesetz zur Beschränkung von Asylanträgen in Kraft gesetzt. „Ich habe unterzeichnet, weil ich denke, dass dies notwendig ist zur Stärkung der Sicherheit unserer Grenzen“, schrieb Duda im sozialen Netzwerk X.
Er rief die Regierung auf, rasch eine Verordnung zur Anwendung des Gesetzes zu erlassen. Ministerpräsident Donald Tusk kündigte in Warschau eine entsprechende Entscheidung noch für Mittwochabend an. Das Gesetz sieht vor, dass in Notlagen an der Grenze für 60 Tage nur Ausländer einen Asylantrag stellen dürfen, die legal nach Polen eingereist sind.
Warschau sieht Notlage an der Grenze zu Belarus
Eine solche Notlage sieht das EU-Mitglied vor allem an seiner Ostgrenze nach Belarus. Von dort versuchen Tausende Flüchtlinge mit kaum verdeckter Unterstützung der belarussischen Behörden die stark befestigte Grenze zu überqueren. Polen wirft Belarus und Russland vor, mit den Migranten gezielt die EU zu destabilisieren.
Präsident Duda von der nationalkonservativen Partei PiS fragte Tusk in einem Brief aber auch, welche Maßnahmen dieser zum Schutz der westlichen Grenze ergreife. Dies geht gegen die deutschen Pläne dauerhafter Grenzkontrollen mit der Zurückweisung von Migranten ohne gültige Papiere. (dpa)