Frankreichs Rechtspopulistin Marine Le Pen ist im Prozess wegen des Vorwurfs der Veruntreuung von EU-Geldern schuldig gesprochen worden.
Veruntreuung von EU-GeldernSchuldig! Urteil gegen Rechtspopulistin Marine Le Pen gesprochen: Zwei Jahre Fußfessel und 100.000 Euro Strafe
Das Gericht in Paris hat Frankreichs Rechtspopulistin Marine Le Pen im Prozess wegen des Vorwurfs der Veruntreuung von EU-Geldern schuldig gesprochen. Le Pen wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Davon seien zwei auf Bewährung ausgesetzt und die übrigen zwei sollen durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel abgegolten werden, wie die Richterin in Paris am Montag (31. März 2025) urteilte.
Das von der Richterin verhängte Verbot, nicht bei Wahlen antreten zu dürfen, gilt ab sofort für fünf Jahre, auch für den Fall, dass Le Pen in Berufung geht. Die Richterin Bénédicte de Perthuis begründete das Verbot mit einem drohenden „Rückfallrisiko“.
Marine Le Pen darf nicht bei den Wahlen antreten
Sie verwies zudem auf eine „erhebliche Störung der öffentlichen Ordnung, die es bedeuten würde, wenn sich eine in erster Instanz verurteilte Person zur Präsidentschaftswahl stellt“. Le Pen hatte den Gerichtssaal in Paris noch vor der Verkündung des vollständigen Strafmaßes verlassen.
Acht weitere EU-Abgeordnete ihrer Partei Rassemblement National (RN) sprachen die Richter ebenfalls schuldig. Die Verkündigung des Strafmaßes stand noch aus.
Das Urteil kann angefochten werden. Es gilt gemeinhin aber als unwahrscheinlich, dass ein Berufungsprozess zu einem schnellen Ergebnis kommen würde.
Für die rechte Partei und Le Pens politische Ambitionen ist das Ergebnis des Prozesses ein Desaster. Der vorübergehende Verlust des passiven Wahlrechts ist in Frankreich eine gängige Strafe, wenn Politiker wegen Korruption und Untreue verurteilt werden. Dennoch gilt es aufgrund der großen Beliebtheit von Le Pen als heikel - auch moderate Politiker hatten Bedenken angemeldet, da es das Narrativ befeuern könnte, das Urteil sei politisch motiviert, um Le Pen als Präsidentin zu verhindern.
Berufung von Le Pen wird erwartet: „Es ist mein politischer Tod, der gefordert wird“
„Es ist mein politischer Tod, der gefordert wird mit vorläufiger Vollstreckung, und das ist, glaube ich, von Anfang an das Ziel dieser Operation“, hatte Le Pen auf die Forderung der Anklage reagiert, ihre Unwählbarkeit für politische Ämter vorläufig und sofort vor Rechtskraft des Urteils umzusetzen.
Unabhängig davon wird erwartet, dass Le Pen gegen das Urteil Berufung einlegt und ein langer Weg durch die gerichtlichen Instanzen folgt. Bis zum Ende der Wahlperiode kann Le Pen aber weiter als Abgeordnete im Parlament sitzen, wo sie Fraktionsvorsitzende ist.
Zentraler Vorwurf in dem Prozess war, dass Le Pens Partei Rassemblement National Geld für parlamentarische Assistenten vom Europäischen Parlament bekommen hat, die aber teilweise oder ganz für die Partei gearbeitet hätten. Die Affäre hatte Le Pen und ihre Partei seit Jahren belastet.
Das Debakel vor Gericht trifft die rechtsnationale Partei in Frankreich in einem ungünstigen Moment, denn schon seit einer Weile ist sie beständig auf dem Vormarsch und im Parlament inzwischen so stark vertreten wie noch. Die von ihrem kürzlich gestorbenen Vater Jean-Marie gegründete rechtsextremistische Front National benannte Marine Le Pen 2018 in Rassemblement National um und verzichtete auf allzu radikale Positionen, um sie auch in breiteren Schichten der Bevölkerung wählbar zu machen.
Der bisherige Plan war gewesen, dass bei einem Sieg Le Pens bei der Präsidentschaftswahl und einem Sieg ihrer Partei bei der nachfolgenden Parlamentswahl RN-Chef Jordan Bardella (29) Premierminister geworden wäre. Ob Bardella nun für das Präsidentenamt kandidieren will, ist noch nicht bekannt.
Le Pen wies Vorwürfe stets zurück
In der Affäre um eine mögliche Scheinbeschäftigung von EU-Mitarbeitern hatte Le Pen die Vorwürfe stets zurückgewiesen. „Ich habe nicht das Gefühl, die geringste Regelwidrigkeit, die geringste Rechtswidrigkeit begangen zu haben“, sagte sie im Prozess. Mit ihr wurden acht weitere Abgeordnete ihrer Partei im Europaparlament schuldig gesprochen, sowie 12 parlamentarische Assistenten. Im Raum stand die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten durch mehrere französische Europaabgeordnete. (AFP/dpa)