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Doch noch ein Böller-Verbot?Silvester 22/23 – Gewerkschaft der Polizei mit drastischer Forderung

Feuerwerkskörper explodieren am 1. Januar 2019 rund um den Hamburger Fischmarkt.

Die Gewerkschaft der Polizei spricht sich für ein Verbot von privatem Feuerwerk für Silvester 22/23 aus. (Symbolbild)

Gegen das Verrichten von privatem Feuerwerk äußert sich nun die Gewerkschaft der Polizei. Zu viele Risiken seien mit den beliebten Böllern an Silvester verbunden.

Erst vor Kurzem verkündete das Bundesministerium, dass es für Silvester 22/23 zunächst kein offizielles Feuerwerks-Verbot für Privatpersonen geben wird. In den vergangenen beiden Jahren wurde der Verkauf von Silvesterfeuerwerk hingegen deutschlandweit untersagt.

Dennoch sind die Böller ein umstrittenes Phänomen. Schließlich ereignen sich in jedem Jahr zahlreiche Unfälle durch Feuerwerk in der Silvsternacht. Und auch für die Umwelt bringen die Feuerwekskörper ausschließlich Nachteile mit sich. So verursachen diese viel Müll, Lärm und verschmutzen mit Feinstaub die Luft. Nun spricht sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) für zentral organisierte Feuerwerke an Silvester und ein Verbot privater Böllereien aus.

Gewerkschaft der Polizei: Zu hohe Risiken bei privatem Feuerwerk

Die Maßnahme sei für viele vielleicht schmerzhaft, aber sinnvoll, teilte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke mit. Argumente dagegen seien unter anderem die Schadstoffproduktion, der anfallende Müll, das hohe Unfallrisiko vor allem unter Alkoholeinfluss, die Böller- und Raketenangriffe auf Polizei, Feuerwehr und Rettungssanitäter sowie die Sachbeschädigungen.

Feuerwerk belaste zudem viele Menschen und Tiere psychisch wie physisch. Angesichts angespannter Situationen in Krankenhäusern sei es zudem unverantwortlich, die dortigen Mitarbeitenden ohne zwingenden Grund und ohne Not noch höheren Belastungen auszusetzen.

Der Gewerkschafter forderte die Innenministerkonferenz sowie Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf, sich diesem Thema zeitnah zu widmen. Mit einer Novelle des Sprengstoffgesetzes könnten sicher die Voraussetzungen für ein umfassendes Verbot des Abbrennens privaten Feuerwerks geschaffen werden, so Kopelke.

Das Bundesinnenministerium wies bereits Anfang November die Forderung der Deutschen Umwelthilfe nach einem generellen Böllerverbot an Silvester zurück. Ein entsprechendes Verbot sei zum Jahreswechsel 2020/2021 und 2021/2022 jeweils von Bund und Ländern aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen worden, sagte eine Sprecherin auf Nachfrage. „Ob erneut eine Situation entstehen wird, die einen vergleichbaren Beschluss erforderlich macht, ist derzeit nicht absehbar“, fügte sie hinzu.

Ohne ein allgemeines Verbot liegt die Entscheidung nach Auskunft des Bundesumweltministeriums bei den Städten und Landkreisen. Mehrere Großstädte wollen auch in diesem Jahr bestimmte Bereiche für Feuerwerk sperren, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergeben hat. In Berlin geht es unter anderem um den Alexanderplatz, in München um den gesamten Bereich innerhalb des Mittleren Rings.

In Düsseldorf werde es auch in diesem Jahr zum Jahreswechsel ein Mitführ- und Abbrennverbot für Feuerwerkskörper in der Altstadt geben, sagte eine Sprecherin der Landeshauptstadt. Unabhängig davon gilt in ganz Deutschland: In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden darf keine Pyrotechnik abgebrannt werden, also nicht geböllert oder Raketen gezündet werden.

Durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern werden nach Angaben des Umweltbundesamts jährlich rund 2050 Tonnen Feinstaub freigesetzt, 1500 Tonnen davon in der Silvesternacht. Die Menge entspreche etwa einem Prozent der insgesamt in Deutschland freigesetzten Feinstaubmenge pro Jahr. (dpa)