Im Oktober 2022 wurde Star-Koch Alfons Schuhbeck zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Er legte Revision gegen das Urteil ein – die nun zurückgewiesen wurde.
Wegen SteuerhinterziehungStar-Koch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis
Die Verurteilung von Star-Koch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist weitgehend rechtskräftig.
Nur zu Aspekten der Vermögensabschöpfung müsse das Landgericht München I neu verhandeln, teilte der Bundesgerichtshof am Montag (19. Juni 2023) in Karlsruhe mit.
Alfons Schuhbeck: Im Oktober wurde er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt
Das landgerichtliche Urteil sei unvollständig gewesen, „weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren“.
Das Landgericht München I hatte Schuhbeck im Oktober 2022 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Bei einer solchen Höhe der Strafe ist keine Bewährung mehr möglich.
Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust. Die Staatsanwaltschaft legte keine Revision gegen das Urteil ein. (dpa)