Wegen SteuerhinterziehungStar-Koch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis

Alfons Schuhbeck, Koch und Unternehmer, steht vor Prozessbeginn als Angeklagter im Gerichtssaal im Landgericht München I.

Alfons Schuhbeck (hier zu sehen am 27. Oktober 2022 in einem Gerichtssaal im Landgericht München) hoffte bis zuletzt darauf, einer Gefängnisstrafe zu entgehen.

Im Oktober 2022 wurde Star-Koch Alfons Schuhbeck zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Er legte Revision gegen das Urteil ein – die nun zurückgewiesen wurde.

Die Verurteilung von Star-Koch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist weitgehend rechtskräftig.

Nur zu Aspekten der Vermögensabschöpfung müsse das Landgericht München I neu verhandeln, teilte der Bundesgerichtshof am Montag (19. Juni 2023) in Karlsruhe mit.

Alfons Schuhbeck: Im Oktober wurde er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt

Das landgerichtliche Urteil sei unvollständig gewesen, „weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren“.

Das Landgericht München I hatte Schuhbeck im Oktober 2022 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Bei einer solchen Höhe der Strafe ist keine Bewährung mehr möglich.

Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust. Die Staatsanwaltschaft legte keine Revision gegen das Urteil ein. (dpa)