Chris aus Duisburg erzählt vor laufender Kamera, wie er Bürgergeld und Vollzeitlohn gleichzeitig kassiert hat. Dabei handelt es sich um Sozialbetrug – folgen jetzt Konsequenzen?
„Ich hab doppelt kassiert“Bürgergeld-Empfänger gesteht dreisten Betrug im Fernsehen
Wer alleinstehend ist, der erhält im Monat 563 Euro Bürgergeld. Das reicht Chris, der aus Duisburg kommt, aber nicht.
Er ist einer der er Protagonisten der Sendung „Armes Deutschland: Stempeln oder abrackern“ auf RTL ZWEI (läuft am Dienstag, 23. April, ab 20.15 Uhr). Chris sagt offen, er dachte, er habe einen Trick gefunden, mit dem man als Bürgergeldempfänger am Ende des Monats noch mehr Geld in der Tasche hat.
Bürgergeldempfänger mit Sozialbetrug: „Ich habe doppelt kassiert“
Chris hatte kurzzeitig einen Vollzeitjob angenommen. Die Sozialhilfen standen ihm also rechtlich nicht mehr zu. Es ist klar vorgeschrieben, dass man das Jobcenter umgehend informieren muss, wenn man eine Anstellung erlangt – das hat der Duisburger allerdings nicht so streng gesehen und weiter sein Geld vom Staat bekommen - zusätzlich zu seinem Lohn.
„Ich habe ja auch eh so Glück gehabt, dass die Leistungen jetzt durch sind, weil ich ja Vollzeit gearbeitet habe, habe ich den Lohn bekommen, und noch Hartz 4 – und Miete und Stromkosten haben die ja alles übernommen“, erzählt Chris offen vor laufender Kamera, „Ich hatte damals den Arbeitsvertrag nicht eingereicht direkt, habe ich erst nachgereicht und joa … ja klar, ich habe doppelt kassiert.“
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Zusammengerechnet bekam Chris also 1400 bis 1500 Euro von seinem Arbeitslohn und zusätzlich 1200 Euro Sozialhilfen. Somit landeten bis zu 2700 Euro bei ihm in der Tasche.
Geständnis im TV: Droht jetzt eine Strafe?
Für Chris könnte es wegen seines offenen Geplauders im Fernsehen noch Konsequenzen geben.
Arbeitnehmende sind verpflichtet, das Jobcenter umgehend von einer neuen Anstellung zu informieren, was er nicht getan hat. Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass es zu einer Rückforderung der Leistungen kommen könnte.
Wird ein neuer Job absichtlich verschwiegen, so handelt es sich um Sozialbetrug. Die Bundesagentur für Arbeit erklärt, dass dieser mit einem Bußgeld oder sogar einer Freiheitsstrafe gestraft werden kann.