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Chaos vorm ESC-FinaleKandidat wird rausgeschmissen, es ging wohl um Filmaufnahmen: „Sind bestürzt“

Joost Klein, der für die Niederlande in Malmö antreten sollte, ist vom ESC-Finale ausgeschlossen worden.

Joost Klein, der für die Niederlande in Malmö antreten sollte, ist vom ESC-Finale ausgeschlossen worden.

Zum ersten Mal in der Geschichte des Eurovision Song Contest (ESC) ist ein Teilnehmer vom laufenden Wettbewerb ausgeschlossen worden. Auch das niederländische Fernsehen hat sich zu dem Vorfall geäußert – und verteidigt den Sänger.

Wenige Stunden vor dem Finale im schwedischen Malmö am Samstag verkündete die Europäische Rundfunkunion EBU das Aus für den Niederländer Joost Klein.

Grund ist die Beschwerde einer Frau aus dem ESC-Produktionsteam nach einem nicht näher benannten Vorfall am Donnerstag. Der Ausschluss soll nichts mit Kleins Verhalten gegenüber der israelischen Starterin Eden Golan zu tun haben.

Der Vorfall soll sich nach dem zweiten ESC-Halbfinale am Donnerstagabend ereignet haben, bei dem sich der mit dem Lied „Europapa“ als Mitfavorit zählende Niederländer für das Finale qualifizieren konnte. Klein war am Freitag bereits von den Proben für das ESC-Finale ausgeschlossen worden, ohne dass eine nähere Begründung gegeben wurde.

Das große Finale des 68. Eurovision Song Contest werde am Samstagabend (11. Mai) nun mit 25 teilnehmenden Liedern fortgesetzt.

Die schwedische Polizei und die EBU bestätigten am Samstag, dass eine Frau aus dem Produktionsteam eine Beschwerde gegen den Niederländer bei den Behörden eingelegt habe. Die EBU erklärte, solange die polizeiliche Aufarbeitung des Falls laufe, wäre es nicht angemessen, dass Klein am Wettbewerb teilnehmen dürfe.

Der Sprecher der Polizei von Malmö, Pelle Vamstad, sagte der Nachrichtenagentur AFP zu den Vorwürfen gegen Klein, „die Polizei ermittelt wegen Einschüchterung. Die Straftat wurde am Donnerstagabend in der Malmö-Arena begangen.“ Der Verdächtige sei angehört worden. „Er befindet sich nicht in Haft.“

In der Erklärung der ESC-Veranstalter heißt es, „wir pflegen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unangemessenem Verhalten bei unserer Veranstaltung und verpflichten uns, allen Mitarbeitern des Wettbewerbs ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten.“ Vor diesem Hintergrund gelte das Verhalten von Joost Klein gegenüber einem Teammitglied als Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln.

Niederländisches TV: Vorfall mit Joost Klein ging um Filmaufnahmen

Nach Angaben des niederländischen Fernsehsenders Avrotros hängt der Ausschluss mit von Joost unerwünschten Filmaufnahmen zusammen. „Nach dem Auftritt am vergangenen Donnerstag kam es zu einem Zwischenfall. Entgegen klar getroffener Absprachen wurde Joost gefilmt, als er gerade von der Bühne kam und in den Greenroom eilen musste“, teilte Avrotros am Samstagabend mit.

„In diesem Moment gab Joost wiederholt zu verstehen, dass er nicht gefilmt werden wolle. Dies wurde nicht beherzigt. Dies führte dazu, dass Joost eine bedrohliche Bewegung in Richtung der Kamera machte. Dabei hat Joost die Kamerafrau nicht berührt.“

Der Vorfall wurde zur Anzeige gebracht, woraufhin die Polizei eine Untersuchung einleitete. „Avrotros findet die Maßnahme sehr hart und unverhältnismäßig. Wir stehen für gute Umgangsformen, damit es keine Missverständnisse gibt, aber eine Maßnahme zum Ausschluss ist in unseren Augen unverhältnismäßig zu diesem Vorfall“, erklärte der Sender und sagte, er sei „sehr enttäuscht und bestürzt“, auch für die Millionen von Fans. „Was Joost den Niederlanden und Europa gebracht hat, hätte nicht so enden dürfen.“ (afp/dpa/mg)