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Marc TerenziEntscheidung im Verfahren wegen sexueller Belästigung – er muss klare Auflage erfüllen

Marc Terenzi (r) raucht neben einem Justizbeamten auf dem Hof des Amtsgerichts Borna.

Beruhigungszigarette: Marc Terenzi (r) raucht neben einem Justizbeamten auf dem Hof des Amtsgerichts Borna.

Der Sänger und Ex-Dschungelkönig Marc Terenzi wurde wegen des Vorwurfs sexueller Belästigung einer Jugendlichen angeklagt. Das Verfahren wird gegen Auflagen eingestellt, ohne Schuldeingeständnis.

Das Verfahren gegen den Sänger und ehemaligen RTL-Dschungelkönig Marc Terenzi wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung einer 15-Jährigen ist vorläufig eingestellt worden.

Als Auflage habe sich Terenzi innerhalb von drei Monaten um einen Täter-Opfer-Ausgleich zu bemühen, betonte Richterin Barbara Reusch vom Amtsgericht Borna am Donnerstag. Sie betonte, dass die Einstellung „ohne jegliche Anerkennung einer Schuld“ erfolge.

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Weist der 45-Jährige seine Bemühungen dem Gericht nach, folgt die komplette Einstellung des Verfahrens. Die Einstellung sei nach Angaben der Richterin auch erfolgt, um der Jugendlichen eine Vernehmung vor dem Amtsgericht zu ersparen.

In dem Verfahren ging es nach Angaben von Terenzis Rechtsanwalt Andreas Hohnel „um einen angeblichen Griff an den Po der Jugendlichen“. Bei dem mutmaßlichen Opfer handle es sich um die Tochter einer ehemaligen Lebensgefährtin des Sängers. Den Vorwurf hatte Terenzi stets zurückgewiesen.

Das Amtsgericht Borna hatte im September einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen à 20 Euro gegen Terenzi erlassen. Nachdem dieser Einspruch eingelegt hatte, war es zu der öffentlichen Verhandlung gekommen.

Sein Leben habe sich seit den Vorwürfen komplett geändert, nun sei er froh, dass das Verfahren eingestellt wurde, sagte Terenzi nach dem Verfahren. „Wir sind mit der Einstellung sehr zufrieden. Es handelt sich um einen Freispruch ohne Urteil“, betonte Rechtsanwalt Hohnel. (dpa)