Hit-GigantenGericht verbietet Schlager-CD mit Aufnahmen von Nicole und Costa Cordalis

Die deutsche Grand Prix-Gewinnerin Nicole ("Ein bisschen Frieden", Archivfoto vom 09.04.2002) hält eine weiße Gitarre in ihrer Hand. Ein Gericht verbietet eine Schlager-CD mit Aufnahmen von Nicole und Costa Cordalis.

Auf der CD war auch Nicoles Siegerlied von Grand Prix („Ein bisschen Frieden“) als Re-Recording. Dagegen klagte SonyMusic als Inhaber der exklusiven Verwertungsrechte. Das Foto zeigt die Sängerin mit ihrer weißen Gitarre im Jahr 2008.

München. Mögen die Richter etwa keine Schlager? Das Landgericht München I hat eine Schlager-CD mit dem Titel „Die Hit Giganten. Die besten Schlager aller Zeiten“ verboten. Doch nicht ihr Musik-Geschmack war ausschlaggebend. Als Grund führten die Richter fehlende Informationen an.

Auf besagter CD waren nämlich auch Lieder, bei denen es sich nicht um die Originalaufnahmen, sondern um später noch einmal eingespielte Neuaufnahmen der Schlager handelte – sogenannte Re-Recordings.

Dass nicht nur die Originalaufnahmen der Künstler auf der CD seien, müsse auf der Vorderseite des Covers klar und unmissverständlich zu erkennen sein, entschied das Gericht, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag (1. Juli) hieß.

Konkret ging es um diese Schlager-Klassiker:

  1. „Ein bisschen Frieden“ von Nicole
  2. „Er gehört zu mir“ von Marianne Rosenberg
  3. „Anita“ von Costa Cordalis

SonyMusic hat die exklusiven Verwertungsrechte an den Originalaufnahmen und war nicht damit einverstanden, dass Re-Recordings so billig verkauft werden. Das Gericht sah das auch so.

Schlager-CD Hit-Giganten gerichtlich verboten

„Nach Ansicht der Kammer erwarten potenzielle Käufer einer Schlager-Compilation, dass auf dieser diejenigen Aufnahmen enthalten sind, die sie aus dem Radio kennen“, teilte das Gericht mit. „Dies sind aber nach Auffassung der Kammer in der Regel Aufnahmen aus der Zeit, in der der betreffende Song erstmals Bekanntheit bei einem breiten Publikum erlangte.“ Das Urteil (Az. 33 O 6490/20) ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)