Auch wenn man sich darauf freut: Ein Foto seines Tickets bei Facebook oder auf einem anderen Social-Media-Kanal online zu stellen, ist keine gute Idee.
Einlass gefährdetDarum sollten Sie niemals Eintrittskarten bei Facebook oder Instagram posten
Auch wenn die Vorfreude groß ist: Wer eine Eintrittskarte für ein Konzert des Lieblingssängers, eines Musicals oder einer Sportveranstaltung erworben hat, sollte davon absehen, diese Freude in Form eines Fotos im Internet zu teilen.
Denn das kann üble Konsequenzen haben: beim Einlass am Drehkreuz wird der Zugang verwehrt, obwohl man eine Original-Karte in der Hand hält. Wie kann das passieren?
Einlass nur über Drehkreuze möglich
In fast allen modernen Hallen und Stadien wird der Einlass über ein Drehkreuz mit Barcode-Scanner geregelt. Wer hinein möchte, scannt den Barcode auf der erworbenen Karte und darf durch das Drehkreuz gehen. Stellt man ein Foto seiner Eintrittskarte inklusive Barcode ins Internet, ist es für Betrüger ein leichtes, das Foto auszudrucken und mit dieser Kopie vorher in die Location zu gehen. Rein kommt, wer zuerst da ist. Und das ist im Zweifelsfall der Betrüger.
Ist der Code einmal gescannt, gilt er als entwertet
Florian Wels ist Pressesprecher der König-Pilsener-Arena Oberhausen. Er erklärt, warum das so ist: „Nachdem ein Barcode einmal gescannt wurde, ist er entwertet.“ Auch das Vorweisen einer Original-Karte sei dann zwecklos. „Keiner kann ausschließen, dass die Karte auf irgendeinem Weg wieder nach draußen gereicht wurde, um jemanden rein zu schmuggeln.“
Ordner scannen Tickets, nicht die Gäste
Auch aus diesem Grund hat man sich in Oberhausen etwas besonders einfallen lassen, wie „der Westen“ berichtet. Dort scannt nicht der Gast selbst sein Ticket, sondern es steht Ordnungspersonal bereit, das nicht nur den Barcode scannt, sondern auch einen Blick auf die Karte wirft. Dabei können die Ordner oft schnell feststellen, ob es sich um eine Original-Karte oder eine ausgedruckte Kopie handelt.
Schwierig bleibt auch hier: Wer ein „Print@Home-Ticket“ besitzt – das online erworben und zu Hause ausgedruckt wird – kann auch so nicht vor dem Barcode-Klau geschützt werden. Daher ist für diese Nutzer noch wichtiger, ihre Tickets inklusive Barcode nicht im Internet zu verbreiten. Auch beziehungsweise erst recht nicht, wenn man diese Tickets online weiterverkaufen möchte: Der Barcode sollte nirgends zu sehen sein – außer für den Käufer.
Also gilt: Wer sich auf eine Veranstaltung freut, kann das auch ohne Foto der Eintrittskarte mitteilen. Wer trotzdem ein Foto posten will, sollte zumindest den Barcode verdecken. Denn schließlich wollen wir alle nur eins: einen unvergesslichen Abend mit Lieblingssänger oder Herzensverein erleben. (sar)