Achtung, AbzockeAn diesen 7 Merkmalen erkennen Sie einen Fake-Shop im Netz
Berlin – Vorsicht beim Online-Shopping! Markenmode, Spielkonsolen, Smartphones: Gerade bei teuren Konsumgütern geht man online gerne auf Schnäppchenjagd. Das wissen auch Betrüger und stellen mit Fake-Shops ihre Fallen auf.
Dabei fühlen sich Käufer auf Webseiten mit der Endung „.de“ meist intuitiv gut aufgehoben - was Betrüger zum Beispiel für sogenannte Fake-Shops ausnutzen. Identitätsprüfungen bei „.de“-Domain-Vergaben sollen dies künftig verhindern. Doch die Fake-Shop-Gefahren sind vielschichtiger.
Die Masche ist bei fast allen Betrügern gleich: Ware wird nach Vorkasse gar nicht oder nur in minderwertiger Qualität geliefert. Verbraucher haben allerdings gute Chancen, die falschen Seiten rechtzeitig zu enttarnen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband erklärt, wie das geht.
Auffällige Adresse: Gewarnt sein sollten Käufer, wenn eine eigentlich bekannte Webadresse Ungereimtheiten aufweist - zum Beispiel eine weitere Domain-Endung wie „.de.com“, wo eigentlich nur „.de“ stehen sollte. Auch wenn die Adresse überhaupt nicht zum Inhalt der Seite passt, ist Skepsis angebracht.
Viel zu günstig: Fake-Shops müssen nicht zwingend extrem billig sein. Aber wenn ein Preis eigentlich zu gut ist, um wahr zu sein, ist er es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht. Von der Gestaltung der Seiten sollten sich Verbraucher nicht blenden lassen: Die ist nämlich oft durchaus oder zumindest annähernd professionell.
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Nur Vorkasse: Vordergründig bieten die falschen Händler oft viele Bezahlmöglichkeiten an. Beim letzten Bestellschritt bleibt dann aber auf einmal nur noch Vorkasse übrig, etwa in Form einer Überweisung. Dann sollte man den Kauf sofort abbrechen, empfehlen die Experten.
Spärliche Kontaktangaben: Gibt es keine oder kaum Angaben zur Erreichbarkeit und ist ein Impressum nicht vorhanden oder unvollständig, so sind das schlechte Zeichen. Denn die Unternehmeridentität muss klar ersichtlich sein. Dazu müssen im Impressum die Postadresse, ein Vertretungsberechtigter und eine E-Mail-Adresse sowie ein Verweis auf die Handelsregisternummer stehen. Letztere lässt sich unter www.handelsregister.de prüfen.
Fantasie-Siegel und Siegel-Missbrauch: Nicht täuschen lassen sollten sich Verbraucher von frei erfundenen Siegeln, die keine Aussagekraft haben. Es kann allerdings auch sein, dass Fake-Shops echte Gütesiegel unrechtmäßig anzeigen. Enttarnen kann man diesen Betrug durch einen Klick auf das jeweilige Siegel: Ist es echt, gibt es eine Verlinkung zu einem Zertifikat des Siegel-Anbieters. Empfehlenswerte Siegel werden online unter www.internet-guetesiegel.de vorgestellt.
Falsche Bewertungen: Sich allein auf die Kundenbewertungen innerhalb eines Shops zu verlassen, ist gefährlich - insbesondere dann, wenn diese fast ausschließlich sehr gut ausfallen oder sich Lobeshymnen häufen. Oft kann es hilfreicher sein, Suchmaschinen mit dem Namen des Shops zu füttern, um Erfahrungen oder Warnungen Anderer zu finden.
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Zusammengeschusterte AGB: Sind keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf der Seite zu finden, sollte man gar nicht erst bestellen, raten die Verbraucherschützer. Das gilt aber auch dann, wenn die AGB offensichtlich frei erfunden, zusammenkopiert oder in einem schlechten Deutsch aus einem Übersetzungsprogramm daherkommen.
Das sollten Sie tun, wenn Sie bereits in die Falle getappt sind
Und was soll man tun, wenn man dann doch in die Falle getappt ist? Wer schon Geld überwiesen hat, sollte umgehend seine Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen, raten die Verbraucherschützer. Wenige Stunden nach einer Online-Bestellung sei dies meist noch möglich.
Belege sichern und Anzeige stellen
Alle Belege sollten möglichst gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails, ein Screenshot des Angebots und des Impressums - falls vorhanden - sowie Bankverbindung und verwendete E-Mail-Adresse der Täter sowie die Internetadresse des Shops.
Mit diesen Unterlagen kann man dann Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle oder online bei der Internetwache des jeweiligen Bundeslandes stellen - selbst wenn die Bestellung länger zurückliegt.
(dpa)