RechtslageWas droht mir, wenn ich Sex-Videos von anderen auf WhatsApp verschicke?

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Wer Sex-Videos im Internet verschickt, muss mich Konsequenzen rechnen. (Symbolfoto)

Köln – WhatsApp hat die Kommunikation verändert - Texte, Bilder, Sprachnachrichten und sogar Videos verbreiten sich in Sekunden.

Aber: Wie verändert sich die Rechtslage, wenn beispielsweise Sex-Videos oder Pornos von anderen Menschen verschickt werden?

„Im deutschen Strafgesetzbuch ist keine Norm vorgesehen, die das Hochladen von Nacktbildern unter Strafe stellt“, erklärt Rechtsexperte Christian Solmecke. Eine Norm sei im Kunsturhebergesetz zu finden.

Kunsturhebergesetz und Persönlichkeitsrechte

Allerdings: „Die Norm unterscheidet dabei nicht zwischen Nacktbildern und anderen, gewöhnlichen Bildern. Sie schützt allgemein das Recht am eigenen Bild.“

Auch zivilrechtlich folgen Konsequenzen, da die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person verletzt werden.

Müssen Personen, die ein Video aufnehmen und die das Video verbreiten, mit unterschiedlichen Konsequenzen rechnen?

Solmecke erklärt: „Die Person, die das Video aufnimmt muss keine Strafe nach dem Strafgesetzbuch fürchten, es sei denn, sie hat das Video heimlich aufgenommen. Dann droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.“

Auf die Person, die das Video zuerst verbreitet, kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zukommen. „Die Höhe der Geldstrafe wird im Einzelfall ermittelt.“

(thd)