Findet in Ihrer Garage alles außer dem Auto Platz? Dann sollte das Ordnungsamt davon besser keinen Wind bekommen. Denn in Deutschland gibt es klare Vorschriften für die Garagennutzung.
Strenge behördliche RegelnBußgeldgefahr: Garagen müssen Platz fürs Auto bieten
Rasenmäher, Mülltonnen, Getränkekisten oder Weihnachtsdekoration: Diese und andere Dinge stellen viele Menschen gerne in der Garage ab, wenn anderswo kein Platz dafür ist. Spätestens aber, wenn dann kein Auto mehr reinpasst, kann es Ärger mit den Behörden geben. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland (IVD) hin.
„In Deutschland sind Garagen für das Abstellen eines Autos vorgesehen“, sagt IVD-Rechtsberaterin Annett Engel-Lindner. Diese Regelung aus den jeweiligen Bauordnungen der Länder soll dafür sorgen, dass möglichst viele Autos von Straßen und öffentlichen Parkplätzen wegkommen, wo sie mit anderen um den oft knappen Parkraum konkurrieren.
Länder haben unterschiedlich strenge Regelungen
In Bayern etwa wird diese Regelung besonders streng gehandhabt - hier dürfen ausschließlich Autos in die Garagen. In Nordrhein-Westfalen ist laut IVD zumindest noch das Abstellen von Fahrrädern erlaubt.
Ansonsten dürfe man in der eigenen Garage durchaus auch andere Dinge als das Kfz unterbringen, sagt Engel-Lindner. Aber eben nur, solange darüber hinaus noch Platz für das Auto bleibt: „Die Garage muss also in erster Linie für das Auto zur Verfügung stehen.“
Bei Missachtung droht Bußgeld
In der Praxis würden Garagen zwar nur selten von den Behörden kontrolliert. Gerade aber, wenn vom Parkplatzmangel genervte Nachbarn die Zweckentfremdung einer Garage beim Ordnungsamt meldeten, könne das schon mal vorstellig werden - und ein Bußgeld verhängen.
Übrigens: Manche Hausordnungen oder Mietverträge können dem IVD zufolge sogar noch über die ohnehin schon strengen behördlichen Regelungen hinausgehen. Mitunter sehen diese etwa Parkverbote für Motorräder oder aus Brandschutzgründen generelle Verbote zum Abstellen jeglicher brennbarer Gegenstände vor. Wer gegen solche Abmachungen in einem Mietvertrag verstößt, kann Engel-Lindner zufolge im äußersten Fall auch gekündigt werden. (dpa)