Es lohnt sich, kritisch zu prüfen, welche Berechtigungen man Apps einräumt - bei der Installation, nach Updates oder zwischendurch. Sonst riskiert man, dass sensible Daten in unbefugte Hände geraten.
Behörde warntRechte checken: Die meisten Apps geht Ihr Standort nichts an
Sorgfältig auswählen, sparsam installieren und nur restriktiv Rechte einräumen: Zu diesem vorsichtigen Umgang mit Smartphone-Apps rät die Landesdatenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen Bettina Gayk.
Ein sorgloser Umgang mit App-Berechtigungen und der Freigabe persönlicher Daten mache es Dritten leichter, etwa Standortdaten zu sammeln und an Datenhändler weiterzuverkaufen, warnt Gayks Behörde. In Verbindung mit der gerätespezifischen Werbe-ID könnten mit den Standortinformationen zudem individuelle Bewegungsprofile erstellt werden.
Zugriffe nur erlauben, wenn zwingend notwendig
Von völlig unbekannten oder augenscheinlich unseriösen Anbietern sollte man den Datenschützern zufolge schon einmal gar keine Apps installieren. Aber selbst bei bekannten Anbietern gilt: Zugriffsrechte auf Kalender, Kontakte, Kamera, Fotos, Videos, körperliche Aktivität oder eben auch auf den Standort gewährt man nur, wenn die jeweilige Berechtigung für die Nutzung zwingend notwendig ist.
Natürlich ist eine Navigationsapp vom Standort abhängig. Bei allen anderen Apps sollte man aber genauer hinschauen, ob man den Standort wirklich freigeben muss. Auch wenn die automatische Standortermittlung bei Wetter-Apps komfortabler ist, kann man sich aus Datenschutzgründen einfach die Mühe machen, den Ort manuell einzustellen - und vielleicht sogar einfach einen Nachbarort auszuwählen, wo das Wetter sicherlich vergleichbar ist.
Nur ungefährer Standort oder gleich global deaktivieren
Im Zweifel raten die Datenschützer sonst als Mittelweg, der jeweiligen App in den Berechtigungen keinen Zugriff auf den genauen, sondern nur auf den ungefähren Standort einzuräumen. Diese Option bestehe sowohl unter Android als auch unter iOS. Ebenfalls möglich: Die Standortermittlung über die Schnelleinstellungen global deaktivieren und nur bei Bedarf, etwa zur Navigation, wieder einschalten.
Außerdem empfiehlt die Datenschutzbehörde Smartphone-Nutzenden die Lektüre der Themenseiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie zum sicheren Umgang mit Apps und gibt noch weitere Tipps:
Auch nicht genutzte Apps können Daten sammeln
- Nur Apps installieren, die wirklich und regelmäßig benötigt werden. Denn auch wenn Apps nicht aktiv genutzt werden, können diese Daten sammeln und diese gegebenenfalls unbemerkt im Hintergrund übermitteln.
- Apps nur aus seriösen Quellen wie etwa den bekannten App-Stores installieren. Dabei sowohl den Anbieter kritisch prüfen als auch etwaige Bewertungen sichten.
- Bei Gratis-Apps darauf achten, ob eine Nutzung nur mit umfangreichen Einwilligungen in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten möglich ist. Oftmals ist eine kostenfreie Bereitstellung damit verbunden, dass die so erhobenen Daten zu Werbezwecken verwendet oder verkauft werden.
- Auf die Statusleiste des Smartphones achten: Dort wird ein Zugriff auf Standortdaten angezeigt und man kann auf die Suche gehen, falls eigentlich gerade keine App den Standort nutzen sollte.
Standortdaten fließen aus Apps im großen Stil ab
Dass im großen Stil Standortdaten aus Apps an Datenhändler abfließen, haben jüngst Recherchen von Bayerischem Rundfunk und „Netzpolitik.org“ mit internationalen Partnermedien gezeigt. Sie hatten einen Datensatz ausgewertet, der Einblicke in das Leben von fast 800.000 Menschen aus ganz Deutschland erlaubt. Deren Standortdaten werden auf internationalen Datenmarktplätzen gehandelt.
Ursprung der Daten sind mutmaßlich Android- und iOS-Apps. Vieles spricht den Recherchen zufolge dafür, dass die Daten ursprünglich aus dem Geschäft mit personalisierter Online-Werbung abgeflossen sind. Dabei übermitteln App-Anbieter in Echtzeit Informationen von Nutzenden - etwa Standort und Smartphone-Modell - an zahllose Vermarkter von Online-Werbeanzeigen.
Da allen Nutzenden in dem untersuchten Datensatz eine eindeutige Werbe-ID zugewiesen ist, können Dritte umfangreiche Profile zu den Betroffenen bilden und natürlich auch Bewegungsprofile erstellen. (dpa)