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Was tun nach der Hochwasserkatastrophe?So räumen Sie Haus und Keller richtig auf

Mit Eimern entsorgen Anwohner die Schlammmassen nach dem Hochwasser der Kyll.

Nach der Hochwasserkatastrophe ist Aufräumen angesagt.

Nach der Hochwasserkatastrophe der vergangen Woche ist jetzt das große Aufräumen angesagt. Dabei muss man allerdings einiges beachten.

von Alexandra Miebach  (mie)

Köln. Viele haben durch die Hochwasserkatastrophe in NRW und Rheinland-Pfalz alles verloren. Da wollen diejenigen, bei denen vielleicht „nur“ der Keller oder die Garage vollgelaufen ist, sicher nicht jammern.

Aber auch bei den etwas leichteren Fällen sitzt der Schock tief und die Verzweiflung ist groß. Wie soll man der Lage Herr werden? Was muss ich vorher dokumentieren? Kann ich einfach abpumpen? Welche Dinge sind doch noch zu retten? Wir versuchen, mit ein paar Tipps zu helfen.

Hochwasserkatastrophe: Sicherheit geht vor

Damit das Aufräumen leichter von der Hand geht und das Gefühl der Hilflosigkeit nicht Überhand nimmt. Hier sind die besten Hinweise der WBW Fortbildungsgesellschaft, der Experten von den Hochwasserprofis, des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Aber am wichtigsten ist: Gehen Sie NICHT in die betroffenen Gebiete, bevor diese nicht wieder sicher sind! Bevor Sie das Haus betreten: Gas und Strom sollten abgestellt sein, Zuleitungen zu Heizöltanks geschlossen. Ist das Dach beschädigt, sollte man es mit einer Folie notdürftig abdichten.

Nach der Hochwasserkatastrophe: Wasser und Schlamm beseitigen

  1. Sicherstellen, dass das Wasser abgepumpt werden kann! Manchmal ist es aus statischen Gründen nicht ratsam.
  2. Wenn statisch alles okay ist, pumpen Sie das Wasser aus den Räumen. Achtung! Das Hochwasser muss abgeflossen und der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken sein, so das BBK.
  3. Heizen Sie das Haus nicht, solange noch Wasser in den Räumen steht, rät die WBW Fortbildungsgesellschaft.
  4. Schlamm mit Schaufeln beseitigen. Schlamm, der von innen und außen an den Wänden klebt, abwechselnd von beiden Seiten abtragen, so sind die Wände gleichmäßig belastet.
  5. Schlammreste mit dem Wasserschlauch entfernen – keinen Hochdruckreiniger verwenden!
  6. Oberflächen mit heißer Seifenlauge reinigen. Abtrocknen lassen, damit keine Keime entstehen Fenster und Türen öffnen um eine gute Belüftung zu gewährleisten.

Nach der Hochwasserkatastrophe: Böden, Wände & Bausubstanz

  1. Bodenbeläge und Verkleidungen entfernen oder öffnen; Wandverkleidungen wie Vinyl-Tapete, Lackanstriche oder Fliesen behindern sonst den Trocknungsprozess, so die WBW Fortbildungsgesellschaft.
  2. Bausubstanz schnellstmöglich trocknen, um Schimmelbefall u. ä. zu vermeiden.
  3. Beschädigte Bausubstanz immer professionell prüfen lassen.
  4. Nasses Dämmmaterial muss entfernt werden.
  5. Fenster, Türschlösser und Scharniere reinigen, um Rost vorzubeugen; Glaskitt auf Beschädigungen prüfen; Dichtigkeit der Fenster prüfen!
  6. Frühestens drei Monate nach Trocknung der Wände renovieren, sonst können Blasen oder Abdrücke entstehen.
  7. Strom-, Gas- und Wasserleitungen von einem Experten überprüfen lassen, ebenso Steckdosen, Lichtschalter und elektrische Geräte, heißt es vom BBK.

Das eigene Hab und Gut nach der Hochwasserkatastrophe

Die Menschen räumen nach dem Hochwasser zerstörte Möbel auf die Straße.

Bei der Hochwasserkatastrophe in NRW und Rheinland-Pfalz haben viele Menschen ihr gesamtes Hab und Gut verloren.

  1. Halten Sie einen Zollstock ins Wasser und dokumentieren Sie fotografisch, wie hoch das Wasser steht oder gestanden hat, raten die Experten der Hochwasserschutzprofis vorab.
  2. Schmeißen Sie nichts weg, bevor es nicht von der Versicherung freigegeben ist, wenn sie keine Fotos gemacht haben, so die WBW Fortbildungsgesellschaft.
  3. Grundregel: Alles, was nicht innerhalb von 24 bis 48 Stunden abtrocknet, entsorgen, um Keim- und Schimmelbildung vorzubeugen. Alle porösen Materialien müssen leider weg.
  4. Möbelstücke mit geschlossener Oberfläche möglichst mit 70 %-igem Ethylalkohol desinfizieren.
  5. Elektrische Geräte können tatsächlich noch funktionstüchtig sein. Dafür müssen sie aber wieder komplett trocken sein, bevor man sie anschaltet. Und sie sollten vorab von einem Fachmann geprüft worden sein.

Hochwasserschäden: Wer zahlt das alles?

  1. Keller auspumpen: Sollten Sie die Feuerwehr gerufen haben, müssen Sie das selbst zahlen, wenn es sich nicht um einen Notstand mit Lebens- oder Gesundheitsgefährdung ging (ca. 500 Euro). Sind aber ganze Landstriche verwüstet, wie jetzt, liegt meist ein Notstand vor.
  2. Versicherungen: Läuft Wasser durch einen Rückstau bei Starkregen in den Keller oder gelangt es von außen hinein, ist es wichtig, eine sog. Elementarschadenversicherung zu haben. Eine Gebäudeversicherung mit Überschwemmungsversicherung zahlt nur den Wassereintritt von außen und übernimmt nur Schäden am Gebäude. Alle beweglichen Gegenstände sind in der Hausratversicherung versichert. Versicherungsunterlagen suchen und checken. Schäden sofort melden,  Schadensnummer anfordern. Eine Auflistung aller Schäden ist später möglich.  
  3. Fotos und Videos machen, bevor Sie mit dem Aufräumen beginnen. Wer noch Quittungen von jetzt zerstörten Anschaffungen findet, diese auch abfotografieren.    Viele Versicherungen zahlen nicht sofort, sondern prüfen erst. Einen Monat nach Schadensmeldung hat man Anspruch auf eine Abschlagszahlung. Setzen Sie notfalls eine Frist.

Was muss ich nach dem Hochwasser noch beachten?

  1. Kunststoff-Handschuhe tragen. Desinfizieren Sie die Hände nach dem Kontakt mit dem Hochwasser.        
  2. Arbeitskleidung nach Benutzung gründlich waschen oder Einwegschutzanzug verwenden und entsorgen.    
  3. Schimmelpilzsporen nicht in andere Räume verbreiten, beim Transport verschimmelter Materialien, angrenzende Räume geschlossen halten. Atemschutz und Schutzbrille tragen.  
  4. Alle Oberflächen und Küchengegenstände reinigen und desinfizieren.  
  5. Kein Obst, Gemüse oder Salat aus den Hochwasserregionen verzehren.
  6. Sollten Garten oder Felder mit Schadstoffen verunreinigt sein (z. B. einem Ölfilm), das Landratsamt oder das Amt für Landwirtschaft verständigen.   Sollten Schadstoffe wie Putzmittel, Farben und Lacke, Öl oder Benzin, Pflanzenschutzmittel oder Ähnliches ausgetreten sein, Feuerwehr verständigen.