ElterngeldÄnderung 2024: Alles, was du wissen musst

Eine schwangere Frau steckt Geld in ein Sparschwein.

Eltern haben nach der Geburt Anspruch auf Elterngeld, aber wie hoch ist das eigentlich und wie lange wird es ausgezahlt?

Wer hat alles Anspruch auf Elterngeld? Wie hoch ist der Betrag und wie lange wird er ausgezahlt? In diesem Artikel findest du alle Informationen rund um das Elterngeld und die Änderung im April 2024.

von Sarah Istel (sai)

Nach der Geburt eines Kindes steht den Eltern Elterngeld zu. Die Höhe des Geldes und die Dauer der Auszahlung variiert jedoch und ist von vielen Faktoren abhängig, das kann sehr verwirrend sein. Außerdem kommt es ab April 2024 zu einer Änderung.

In diesem Artikel findest du eine große Übersicht über alles, was du wissen musst. Im Finanztest von Stiftung Warentest findest du auch alle Informationen nochmal detailliert mit Beispielen und die Faustregel für die Berechnung des Elterngeldes.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Elterngeld bekommen natürlich die leiblichen Eltern, klar. Aber auch andere Personen können ein Anrecht auf Elterngeld haben, zum Beispiel: 

  • Adoptiveltern
  • Stiefeltern
  • Väter, die mit der Mutter noch nicht verheiratet sind oder bei denen die Vaterschaft noch nicht klar festgestellt ist 

In einem Extremfall wie einer schweren Erkrankung oder Schwerbehinderung der Eltern können auch Verwandte bis zum dritten Grad Anspruch auf das Elterngeld haben. 

Kein Anspruch auf Elterngeld bei zu viel Einkommen

Wenn du und dein Partner zu viel verdient, erhältst du kein Elterngeld. Bisher lag die Einkommensgrenze bei 300.000 Euro, bei Alleinerziehenden bei 250.000 Euro. 

Im April 2024 ändert sich das jedoch: Wenn du ab dann ein Kind bekommst, darf das gemeinsame Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt nicht mehr als 200.000 Euro betragen, sonst gibt es ebenfalls kein Elterngeld. Ab April 2025 fällt die Grenze nochmal auf 175.000 Euro.

Elterngeld und Arbeit: Geht beides?

Die Antwort lautet: Ja. Auch Eltern, die nach der Geburt des Kindes arbeiten gehen, haben Anspruch auf Elterngeld. Allerdings dürfen sie nur in Teilzeit, also durchschnittlich nicht mehr als 32 Stunden pro Woche, arbeiten. Wer mehr arbeitet, verliert seinen Anspruch auf Elterngeld.

Nimm hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teil:

Wer arbeitet, muss der Elterngeldstelle nach dem Ende der Elterngeldphase eine Arbeitszeitbescheinigung ausstellen, die belegt, dass nicht mehr gearbeitet wurde. Einzelne Über- und Unterschreitungen sind nicht schlimm, solange am Ende nicht die Grenze überschritten wird (es sich also nicht ausgleicht).

Wie beantrage ich Elterngeld?

Elterngeld beantragt man bei der Elterngeldstelle. Wer Elternzeit beantragen will, muss dies bei seinem Arbeitgeber tun. Man darf maximal drei Jahre Elternzeit nehmen und in dieser Zeit herrscht Kündigungsschutz. 

Die Elternzeit muss außerdem schriftlich beantragt werden, eine E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend. Der Antrag muss dem Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit vorliegen. 

Basiselterngeld oder Elterngeld Plus – was ist das? 

Das Basiselterngeld ist das „normale“ Elterngeld. Es beträgt laut Faustregel 65 Prozent des Netto­lohns vor der Geburt des Kindes. Beide Elternteile haben zusammen Anspruch auf zwölf Monate Basiselterngeld in einer Höhe von maximal 1800 Euro im Monat. Die Monate kann man sich beliebig aufteilen: Zum Beispiel können beide Elternteile nach der Geburt jeweils sechs Monate Elterngeld beantragen, oder die Mutter die ersten acht und der Vater dann die restlichen vier Monate. 

Das Elterngeld Plus ist quasi das Basiselterngeld, nur dass es zeitlich verdoppelt, der Betrag aber monatlich dafür halbiert wird. Man hat dann also Anspruch auf 24 Monate Elterngeld mit maximal 900 Euro pro Monat. Das Basiselterngeld lässt sich auch mit dem Elterngeld Plus kombinieren.

Zusätze: Partnermonate und Partnerschaftsbonus

Wenn nicht nur z.B. die Mutter das Elterngeld beantragt, sondern auch der Vater für mindestens zwei Monate Basiselterngeld anfordert, bekommt das Elternpaar zwei weitere Monate Basiselterngeld zugeschrieben: Die sogenannten Partnermonate

Wenn Eltern zwei bis vier aufeinanderfolgende Monate gemeinsam das Kind betreuen und nur in Teilzeit arbeiten, bekommen sie bis zu vier Monate Elterngeld Plus geschenkt bekommen. Das nennt man dann Partnerschaftsbonus.

Wenn ein Elternpaar Mehrlinge bekommt, erhalten sie einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Wenn Eltern bereits ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei oder mehr ältere Kinder bis sechs Jahre haben, erhalten sie einen Geschwisterbonus von zehn Prozent des Elterngeldes. 

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Gutverdiener aufgepasst: Deckelung bei Teilzeitarbeit beachten

Wer nach der Geburt in Teilzeit arbeiten gehen möchte, muss auf die Deckelung achten. Diese liegt bei 2770 Euro. Wenn man also vor der Geburt mehr als 2800 Euro verdient hat, wirkt sich das negativ auf das Elterngeld aus. Die Elterngeldstelle setzt für die Errechnung nämlich nicht das vorgeburtliche Einkommen des Elternteils an, sondern maximal 2770 Euro. 

Kann ich Elterngeld auch im Ausland bekommen?

Elterngeld bekommt man nur, wenn man seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Im Ausland kann man nur dann Elterngeld bekommen, wenn man dort vorübergehend versetzt oder abgeordnet wurde. Ein Kind in Deutschland zu gebären, Elterngeld zu beantragen und dann in ein anderes Land umzuziehen, funktioniert also nicht – dadurch verliert man seinen Anspruch auf das Elterngeld.