EntlastungspaketHunderte Euro zusätzlich: Wann bekomme ich eigentlich mein Geld? Und wie viel?

Am Sonntag hat die Ampel ihr drittes Entlastungspaket vorgestellt. Enthalten sind etwa eine Energiepauschale, eine Strompreisbremse, ein Nachfolger für das 9-Euro-Ticket, aber auch Einmalzahlungen für Rentnerinnen und Rentner sowie für Studierende. Ab wann können Bürgerinnen und Bürger jetzt mit Geld rechnen? Ein Überblick.

Am Wochenende hat sich die Ampel-Regierung in einer Nachtsitzung auf ein neues Paket zur Unterstützung der Menschen angesichts steigender Preise geeinigt.

Die Ampel-Koalition will Bürgerinnen und Bürger mit einem dritten Unterstützungspaket in Höhe von mehr als 65 Milliarden Euro entlasten.

Die ersten beiden Entlastungspakete hatten zusammen einen Umfang von 30 Milliarden Euro – macht insgesamt 95 Milliarden Euro an Hilfen.

Im aktuellen Paket sind etwa Direktzahlungen, Steuererleichterungen sowie eine Erhöhung der Grundsicherung enthalten. Doch wer bekommt jetzt wie viel Geld? Und wann? Ein Überblick über die Maßnahmen.

  1. Einmalzahlungen an Renterinnen und Rentner sowie an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Um die hohen Energiepreise auszugleichen, wird eine Einmalzahlung von 300 Euro ausgezahlt. Der Betrag ist nicht steuerfrei, genauso wenig wie die bereits beschlossene Einmalzahlung von 300 Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit dem Septembergehalt kommen soll. 
  2. Einmalzahlung an Studierende: Auch Studenten und Studentinnen sowie Fachhochschülerinnen und Fachhochschüler sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro bekommen. Wann sie überwiesen werden soll, ist noch unklar. 
  3. Wohngelderweiterung zum 1. Januar 2023: Das Wohngeld wird erweitert um eine dauerhafte Klima- und Heizkosten­komponente. Auch hier sind einige Details noch ungeklärt. Der Kreis der bezugsberechtigten Haushalte soll von 700.000 auf zwei Millionen deutlich erweitert werden. Wie die Einkommensgrenzen aussehen sollen, ist allerdings noch ebenso unklar. Im Dezember soll ein weiterer Heizkostenzuschuss gezahlt werden: 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt, 540 Euro für zwei Personen. Für jede weitere Person gibt es 100 Euro obendrauf. 
  4. Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2023: Das Kindergeld für das erste und das zweite Kind steigt um 18 Euro auf 237 Euro. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags für Familien mit niedrigem Einkommen wird von aktuell 229 auf 250 Euro angehoben.
  5. Bürgergeld­anpassung zum 1. Januar 2023: Das neue Bürgergeld, das das Arbeitslosengeld II und ähnliche Sozialleistungen ablöst, soll ab Januar angepasst werden. Dann soll die für das aktuelle Jahr erwartete Inflation einbezogen werden, bisher galt die Teuerungsrate für das zurückliegende Jahr. Der Regelsatz soll dann „auf etwa 500 Euro“ angehoben werden. Heute erhalten Alleinstehende in der Grundsicherung 449 Euro pro Monat.
  6. Höhere Midijob-Einkommensgrenze ab Oktober 2022: Die Einkommensgrenze für die Beschäftigung in „Midijobs“, bei denen verringerte Sozialbeiträge gelten, wird am 1. Januar 2023 auf 2000 Euro angehoben. Zum 1. Oktober steigt sie zunächst von 1300 auf 1600 Euro.
  7. Homeoffice-Pauschale entfristet: In der Corona-Pandemie wurde sie eingeführt, jetzt wird sie dauerhaft entfristet: die von der Steuer absetzbare Homeoffice-Pauschale, die eigentlich Ende 2022 auslaufen sollte. Sie beträgt 5 Euro am Tag (maximal 600 Euro im Jahr).
  8. Kurzarbeitergeld: Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert.
  9. Ausgleich der kalten Progression ab 2023: Bei der Einkommenssteuer wird die kalte Progression ausgeglichen. Lohnsteigerungen werden bei einer solchen kalten Progression durch die Preissteigerung aufgefressen, höhere Steuern werden fällig, obwohl die Kaufkraft gar nicht steigt. Lindner hat hier Entlastung angekündigt: Die Tarifeckwerte der Einkommens­steuertarife sollen an die Inflationsrate angepasst werden. Dadurch sollen Steuerzahler und Steuerzahlerinnen 2023 um mindestens 10 Milliarden Euro entlastet werden.
  10. Absetzbarkeit von Rentenbeiträgen ab 1. Januar 2023: Lindner beabsichtigt außerdem, dass die Rentenbeiträge steuerlich voll abgesetzt werden können – und damit zwei Jahre früher als bisher geplant. Künftig werden Renten damit erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert. Auch hier sind Details noch unklar.
  11. 9‑Euro-Ticket-Nachfolge: Das 9-Euro-Ticket ist im August ausgelaufen, jetzt ist der Bund bereit, ein bundesweites Nahverkehrsticket mitzufinanzieren. Das ausgelobte Ziel: ein „preislich attraktives“ Ticket in der Spanne zwischen 49 und 69 Euro. Wann das kommt, steht aber noch nicht fest. Vorerst muss die Finanzierungsfrage zwischen Bund und Ländern geklärt sein.
  12. Strompreisbremse: Auch hier sind viele Modalitäten noch unklar. Es soll für eine bestimmte Strommenge („Basisverbrauch“) ein gedeckelter Preis gelten, das heißt: Künftig sollen Stromkundinnen und -kunden einen Basisverbrauch zugesprochen bekommen, der „zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben“ werden soll, heißt es in dem Papier der Ampelkoalition. Den Rest, den die Menschen darüber hinaus verbrauchen, müssen sie dann mit den hohen derzeitigen Preisen bezahlen. 
  13. Umsatzsteuer auf Gas: Als Ausgleich für die Gasumlage wird die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent gesenkt.
  14. Anhebung des Preises für CO₂-Emissionen verschoben: Die eigentlich zum 1. Januar 2023 geplante Anhebung des Preises für CO₂-Emissionen um 5 auf 35 Euro pro Tonne wird um ein Jahr verschoben. Das soll eine Entlastung beim Gaspreis bringen.

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Das wurde bisher zur Entlastung beschlossen: Der Strompreiszuschlag zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) wurde abgeschafft, es gibt eine Energiepauschale von 300 Euro für alle Beschäftigten und eine Einmalzahlung von 100 bis 200 Euro für alle Arbeitslosen.

Das Kindergeld wurde einmalig um 100 Euro pro Kind aufgestockt, drei Monate lang bis August wurde der Spritpreis gestützt, und es gab für die Monate Juni, Juli und August das 9-Euro-Ticket im öffentlichen Nahverkehr. (mg/dpa)