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Praxen schlagen AlarmKinderärzte und Kinderärztinnen sind keine „Verfolgungsbehörden“ für Arbeitgeber

Eine Kinderärztin untersucht ein einjähriges Mädchen mit einem Stethoskop.

Eine Kinderärztin untersucht ein einjähriges Mädchen mit einem Stethoskop. Das Symbolfoto wurde 2019 aufgenommen.

Ist das Kind krank, müssen auch Eltern oft zu Hause bleiben. Kinderärzte fordern jetzt, in leichteren Fällen auf Krankschreibungen zu verzichten.

Die Kinder- und Jugendärzte in Deutschland haben eine Abschaffung der Krankschreibungen von Kindern bei leichten Erkrankungen gefordert. „Eltern können harmlose Erkrankungen selbst managen“, sagte der Präsident des Kinderärzteverbands BVKJ, Michael Hubmann, der „Ärztezeitung“ am Donnerstag (28. März).

Es komme einem „unnötigen Einsatz von pädiatrischen Ressourcen“ gleich, wenn Kinderärzte - und Ärztinnen eine harmlose Krankheit bescheinigen müssten, argumentierte Hubmann.

Hier lesen: Was viele von uns bei der Krankmeldung oft falsch machen

„Vor allem aber können wir schlichtweg nicht beurteilen, ob zur Betreuung eines Kindes ein Elternteil zu Hause bleiben muss“, sagte der BVKJ-Präsident. „Absurderweise wird aber genau das von uns gesetzlich verlangt.“ Arztpraxen seien als „Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet“, fügte Hubmann hinzu.

Unnötige Arbeit bereiteten den Praxen auch Atteste, damit Kinder bei kleineren gesundheitlichen Leiden wieder zurück in die Kita oder die Schule könnten, sagte Hubmann.

Er führte dazu folgendes Beispiel an: „Ein Kind hat einen Mückenstich. Die Kita sagt: Das Kind hat einen Hautausschlag. Also hole ich den Papa aus seiner Redaktionskonferenz. Der holt seinen Sohn ab und kommt zu mir in die Praxis.“ Ein solches Szenario sei „kein Witz, das ist Alltag und ein gesellschaftlicher Schaden“.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte vergangenes Jahr Erleichterungen für Eltern bei der Beantragung von Kinderkrankengeld angekündigt. Bisher müssen Eltern möglichst schon am ersten Krankheitstag des Kindes ein ärztliches Attest vorlegen. Künftig soll nach Angaben Lauterbachs erst ab dem vierten Krankheitstag ein Arztbesuch notwendig sein. (AFP)