Krankmeldung, Krankschreibung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder einfach gelber Zettel – ab Januar 2023 müssen sich Versicherte auf Neuerungen einstellen.
Adieu gelber ZettelKrankmeldung wird 2023 digitalisiert – aber auf einen Ausdruck sollten Sie bestehen
Die Welt wird immer digitaler – auch bei den Ärzten, Ärztinnen und Krankenversicherungen. Mit Beginn des neuen Jahres 2023 wird es Neuerungen geben, die alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen betreffen.
Denn die Arbeitgeber erhalten ab Januar 2023 die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Angestellten von den Krankenkassen nur noch elektronisch. eAU-Verfahren heißt das Ganze - „e“ für „elektronisch“, „AU“ für „Arbeitsunfähigkeit“. Bis Ende 2022 müssen auch alle Praxen, die die Patienten- und Patientinnendaten an die Kasse geben, auf das Verfahren umgestellt haben. Für Versicherte ergeben sich dadurch Änderungen.
Welche das sind, und warum das für Privatversicherte nicht gilt, das erfahren Sie oben im Video.
Bei aller Digitalisierung: Für ihre eigenen Unterlagen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Angaben des GKV aber wie gewohnt eine Version der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier. Auf diesen AU-Ausdruck für sich selbst sollten sie auch weiter bestehen.
Er erfüllt nach wie vor eine wichtige Funktion, für den Fall, dass der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit anzweifelt. Mit ihrer Hilfe belegt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin, dass er oder sie tatsächlich arbeitsunfähig war. (dpa/susa)