Rauchen, Urlaub, TattooWas der Chef Ihnen verbieten darf und was nicht
Köln – Ob Tattoos, Bart oder freizügige Kleidung – nicht immer sind sich Angestellte und Arbeitgeber einig darüber, was angemessen ist und was nicht. Und ob der Arbeitgeber den Mitarbeitern Körperschmuck oder bestimmte Kleidungsstücke überhaupt verbieten darf. Manch ein Arbeitnehmer hat in seinem Arbeitsvertrag sogar Klauseln zum Beispiel zum Gehalt, die rechtlich gar nicht wirksam sind. Der Berliner Arbeitsrechtler Alexander Bredereck beantwortet 13 rechtliche Fragen aus dem Arbeitsalltag.
Muss ich alle Aufgaben im Job erledigen, die mein Chef mir aufträgt?„Arbeitnehmer müssen nur die Aufgaben erfüllen, die zur vereinbarten Tätigkeit gehören“, erklärt Bredereck. Was nicht geht, dass ein Arbeitnehmer Aufgaben erledigen muss, die nicht seiner „Qualifikation oder Gehaltsklasse entsprechen“. Das bedeutet, dass zum Beispiel eine Redakteurin nicht mit den Aufgaben einer Reinigungskraft und auch nicht mit denen einer Verlagsleitung betreut werden dürfe. „Ein Grenzfall ist, wenn der Kaffeeautomat in der Redaktion kaputt ist und der Chefredakteur die Redakteurin bittet, den Kaffee für die Konferenz zu kochen“, sagt der Rechtsanwalt.
Im Zweifel müsse hier die Arbeitnehmerin vor Gericht klären lassen, ob sie Kaffee kochen muss oder nicht. Arbeitnehmer sollten allerdings nicht leichtfertig Aufgaben verweigern, rät der Experte. Der Grund: „Arbeitnehmer laufen Gefahr eine Abmahnung oder gar eine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung zu riskieren, wenn sie sich unrechtmäßig verweigert haben.“
Darf mich mein Chef auch ohne Arbeitsvertrag beschäftigen?Grundsätzlich könne ein Arbeitgeber jemanden auch ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag beschäftigen. Durch das sogenannte Nachweisgesetz haben Arbeitnehmer aber das Recht, dass wesentliche Punkte (unter anderem Urlaubstage oder Gehalt) schriftlich dokumentiert werden – meistens gebe es deshalb einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Allerdings sei es am Anfang bei einer neuen Stelle nicht unüblich, dass Angestellte ohne Vertrag arbeiten. „Klug ist das aber für keine der beiden Seiten“, meint Alexander Bredereck. Zum Beispiel wenn der Zoll ein Unternehmen prüft, um Schwarzarbeit aufzudecken, ist es für den Arbeitgeber besser einen schriftlichen Vertrag vorweisen zu können.
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Darf ich meinem Kind den Arbeitsplatz zeigen?„Wenn der Arbeitgeber es erlaubt, spricht nichts dagegen“, sagt Bredereck. Allerdings kann der Arbeitgeber einen Besuch auch verbieten, wenn die Umgebung im Unternehmen für das Kind nicht sicher sei. Es können aber auch gesetzliche Gründe dagegen sprechen – wie bei einem Chirurgen im Operationssaal. Auch Jugendschutzgründe können eine Rolle spielen: „Wenn ich Filmvorführer in einem Pornokino bin, darf ich mein Kind natürlich nicht mit zur Filmvorführung bringen.”
Wann beginnt die Arbeitszeit? An der Tür, Teeküche, Umkleide, Schreibtisch?„Regelmäßig beginnt die Arbeitszeit spätestens, wenn ich das Bürogebäude betrete“, sagt der Berliner Arbeitsrechtler. Doch darüber lasse sich juristisch streiten. Sicher sei, dass die Arbeit beginnt, „wenn ich einer dienstlich veranlassten Tätigkeit nachgehe“.Wenn Arbeitskleidung für den Beruf erforderlich ist, gilt das Umziehen in der Umkleide als Arbeitszeit – etwa wenn sich medizinisches Personal im Krankenhaus Kittel, weiße Hose und Schuhe anziehen muss. Ein Banker, der für die Arbeit einen Anzug tragen muss, kann diesen hingegen schon zu Hause anziehen. „Möchte er auf dem Arbeitsweg zerrissene Jeans tragen und zieht sich an der Arbeit um, ist es keine Arbeitszeit“, weiß der Berliner Arbeitsrechtler.
Darf der Arbeitgeber Raucherpausen verbieten?„Es gibt keinen Anspruch auf Raucherpausen“, sagt der Arbeitsrechtler. Die Richter des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Az.: 2 Sa 132/15) haben in einem Prozess festgestellt, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern keine bezahlten Raucherpausen erlauben müssen – auch wenn es solche Pausen vorher im Betrieb gegeben hat. Der Arbeitnehmer könne natürlich in seiner normalen Pausenzeit rauchen, sagt Bredereck.
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Darf der Arbeitgeber Urlaub in der Probezeit verweigern?Wenn der Angestellte Urlaub haben möchte, muss er zunächst den Wunsch danach äußern, der Chef darf den Urlaub nur bei einem „anerkannten Interesse“ ablehnen – die Probezeit ist so ein Fall. Der Arbeitnehmer darf den Urlaub dann aber nach Ablauf der Probezeit nachholen.
Darf ein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nachträglich befristen?„Ein Arbeitsvertrag darf nie einseitig befristet werden“, sagt Bredereck. Das heißt, möchte der Chef den unbefristeten Arbeitsvertrag nachträglich befristen, darf er das nicht. Es funktioniert in der Praxis allerdings, wenn der Arbeitnehmer der nachträglichen Befristung zustimmt – „dies sollten Arbeitnehmer keinesfalls machen.“
Tattoos: Darf mein Arbeitgeber bei meiner Körperkunst mitreden?Bei der Bewertung kommt es auch darauf an, wo jemand arbeitet. Der Arbeitgeber braucht aber grundsätzlich ein „berechtigtes Interesse“, um bei Tätowierungen seiner Mitarbeiter ein Wörtchen mitzureden. Dazu gibt es verschiedene Urteile, die nicht das gleiche Ergebnis haben. Bei der Berliner Polizei zum Beispiel ist es den Beamten erlaubt ein Tattoo am Unterarm zu tragen. Ein bayrischer Polizist darf dies nicht – mit der Begründung, dass dies seine Autorität untergraben würde.
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Politisch fragwürdige, sexistische, rassistische oder religiös verletzende Motive sind immer verboten - zum Beispiel ein Hakenkreuz. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Tätowierung an üblicherweise unbedeckten Körperstellen angebracht sei. Auf dem Hintern geht hingegen alles, erklärt der Arbeitsrechtler.
Darf der Chef mir verbieten, mit meinen Kollegen über mein Gehalt zu sprechen?Klauseln die den Angestellten verbieten mit ihren Kollegen über das Gehalt zu sprechen, sind unwirksam, weiß Bredereck. Käme es zu einer Gerichtsverhandlung, weil ein Angestellter gegen diese Klausel verstoßen hat, würde der Arbeitgeber mit seiner Klage „nicht durchkommen“. „Es wäre auch absurd“, sagt Bredereck. Schließlich haben Mitarbeiter unter Umständen sogar einen gesetzlichen Anspruch zu erfahren, was vergleichbare Kollegen verdienen. Dass Kollegen untereinander über Gehalt sprechen, sei wichtig, um Diskriminierungen zu vermeiden.
Haben Arbeitnehmer bei der eigenen Hochzeit Anspruch auf freie Tage?
Arbeitnehmer haben nach Paragraf 616 des Bundesgesetzbuchs in bestimmten Fällen Anspruch auf Sonderurlaub, sagt der Arbeitsrechtler. In dem Gesetz sind allerdings keine Fälle definiert – die eigene Hochzeit, der Tod eines Angehörigen oder die Geburt des eigenen Kindes zählen dazu. Wie viele Tage Sonderurlaub der Arbeitnehmer bekommt, hängt vom Anlass ab. „Für die Flitterwochen gilt kein Sonderurlaub.“ Für die Trauung und die Feier dürften es in der Regel ein Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub sein. Manchmal finden sich konkrete Ansprüche auch im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen beziehungsweise Tarifverträgen.
Darf mein Chef mir sexy Kleidung am Arbeitsplatz verbieten?Hier ist es ähnlich wie bei den Tattoos, auch hier braucht der Arbeitgeber ein „berechtigtes Interesse“. Zudem habe der Chef eine „Fürsorgepflicht“ und müsse seine Mitarbeiter zum Beispiel vor sexueller Belästigung schützen. „Wenn eine Frau mit einem sehr kurzen Rock, der den Hintern entblößt zur Arbeit kommt, kann der Chef ein berechtigtes Interesse haben dies zu verbieten, weil es Unruhe in den Betrieb bringt“, schildert der Arbeitsrechtler ein Beispiel. Bei einem Kindergarten könne die Leitung auch die Kleidung der Mitarbeiter beanstanden, wenn die Eltern sich beispielsweise über einen zu tiefen Ausschnitt beim Personal beschweren. „Auch an Karneval oder auf der Betriebsfeier gilt insofern das normale Arbeitsrecht.“
Darf mein Chef mir über die Schulter schauen, wenn ich eine Mail schreibe?„Das ist kein Problem.“ Wenn keine Geheimnisse in der Mail stehen und der Vorgesetzte das nicht macht, um die Mitarbeiter zu überwachen, ist es legitim.
Darf mein Chef mir verbieten, einen Bart zu tragen?Weil viele Männer einen Bart tragen und es sehr verbreitet ist, müsste der Chef einen triftigen Grund haben, denn auch hier braucht der Arbeitgeber wieder ein „berechtigtes Interesse“. Dies könne zum Beispiel aus hygienischen Gründen sein. „Allerdings darf der Chef den Bart erst verbieten, wenn es keine anderen Schutzmöglichkeiten gibt.“ Denn der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, wenn jemand seinen Bart abrasieren müsse, wäre sehr stark, meint Bredereck.