Erste HilfeWarum hat ein Verbandskasten ein Verfallsdatum?
Der Erste-Hilfe-Kurs ist lange her und an den letzten Blick in den Verbandskasten können Sie sich kaum noch erinnern? Dann wird es höchste Zeit! Hier erfahren Sie, was in einen Verbandskasten gehört, welche Bußgelder drohen und warum ein Erste-Hilfe-Koffer ablaufen kann.
Um in Deutschland den Führerschein zu bekommen, muss man vorher einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen. Teilnehmer lernen dort, wie sie beispielsweise bei einem Verkehrsunfall die Verletzten bis zum Eintreffen der Sanitäter medizinisch versorgen.
Doch nach diesem Kurs beschäftigen sich nur die wenigsten Autofahrer mit dem Ernstfall und vergessen auch, dass in Deutschland die Pflicht besteht, einen Erste-Hilfe-Koffer and Bord zu haben. Aktuell muss der Kfz-Verbandskasten der DIN 13164 entsprechen.
Warum läuft ein Verbandskasten eigentlich ab?
Zu den Pflichten zählt auch, dass der Autofahrer sich um den ordnungsgemäßen Zustand des Koffers kümmert. „Im Verbandskasten müssen unter anderem Heftpflaster und sterile Verbandsstoffe enthalten sein; diese unterliegen einem natürlichen Alterungsprozess und bieten nach mehreren Jahren nicht mehr die Gewähr der bedenkenlosen Verwendbarkeit“, erklärt ein ADAC-Sprecher. Heftpflaster und Wundschnellverband würden mit der Zeit unbrauchbar, da der Klebstoff durch Alterung seine Klebkraft verliere.
„Ebenso werden Einmalhandschuhe unter Umständen mit der Zeit porös. Diese Materialien sind daher mit einem Verfalldatum versehen. Unbrauchbar gewordenes Material muss daher ersetzt werden“, so der Sprecher.
Ist es sinnvoll, den ganzen Koffer zu ersetzen?
Wichtig: Nach dem Ablauf des Verfallsdatums sollte der Verbandskasten nicht mehr verwendet werden. Zudem müssen Autofahrer, einzelne Teile, die sie entnommen haben wieder auffüllen. In der Apotheke können sämtliche Ersatzteile gekauft werden.
Doch was ist zu tun, wenn der Koffer abläuft? Muss gleich ein ganzer Verbandskasten gekauft werden, oder reicht es aus, einzelne Inhalte zu erneuern? „Durch das Überschreiten des Verfalldatums unbrauchbar gewordenes Material muss ersetzt werden. Aus Kostengründen kann es sinnvoll sein, den gesamten Kasten zu ersetzen", erläutert der ADAC-Sprecher.
Wer mit einem abgelaufenen Verbandskasten erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen: „Das Bußgeld für den Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material beträgt fünf Euro für den Fahrer beziehungsweise zehn Euro für den Halter.“