Es gibt AusnahmenWann darf ich im Halteverbot parken?

Dieses Schild bedeutet ein eingeschränktes Halteverbot. Doch es gibt Ausnahmen, die es außer Kraft setzen.

Ein rot-blaues, rundes Schild mit Querbalken – hier gilt ein eingeschränktes Halteverbot, das Parken ist tabu. Doch auch bei dieser Regel gibt es Ausnahmen. Lesen Sie hier, wann Sie im Halteverbot parken dürfen.

Viele Autofahrer kennen es: Man kurvt die ganze Zeit um den Block und findet mal wieder keinen Parkplatz, dabei möchte man doch nur kurz etwas ins Auto ein- oder ausladen und dann wieder los. Also, stellt man sich nach der dritten erfolglosen Runde auf eine Fläche, für die ein Halteverbot gilt. Darf man das? Und was ist eigentlich genau der Unterschied zwischen Parken und Halten? Hier gibt es die Antworten.

Was ist der Unterschied zwischen Parken und Halten?

Paragraph 12 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt Aufschluss: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“

Darf ich mein Auto im Halteverbot be- und entladen?

„Im Bereich des Zeichens 286 (eingeschränktes Haltverbot) darf nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn gehalten werden, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Die dabei vorgenommenen 'Ladegeschäfte' müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden“, erklärt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AVD). Der Fahrer muss sein Fahrzeug dabei jederzeit wegfahren können.

Wichtig: Wer sein leergeräumtes Auto nicht umgehend umparkt, riskiert einen Strafzettel.

„Ist das Zeichen 283 'Absolutes Haltverbot' aufgestellt, ist jedes Halten auf der Fahrbahn verboten“, ergänzt Engelmohr.

Darf ich im Halteverbot parken, wenn ich auf Toilette muss?

„Nur innerhalb der eben beschriebenen Grenzen darf ich halten. Ob körperliche Beschwerden ein Halten rechtfertigen, klärt sich bei einem behördlichen Vorwurf im Verfahren“, so der Experte des AVD. Das heißt, es kann sich lohnen, Einspruch zu erheben.

Kann ein Zettel im Auto mich vor Knöllchen schützen?

Auch ein Zettel mit folgender Nachricht: „Musste ganz dringend auf Toilette“, schützt nicht vor einem Bußgeld: „Lediglich die oben beschriebenen und gesetzlich vorgegebenen Zwecke rechtfertigen ein Halten. Ein Zettel im Fahrzeug hat schon deshalb keine Wirkung“, erklärt Engelmohr.

Welche Ausnahmen setzen ein Halteverbot außer Kraft?

Generell gilt: „Ist eine Beschilderung vorhanden, gilt diese. Gibt es keine, darf im Rahmen des bereits erwähnten Paragraph 12 in Fahrtrichtung rechts am Fahrbahnrand geparkt werden.“