Laut Medienbericht plant die EU einen neuen Regulierungshammer, der künftig viele Autofahrerinnen und -fahrer betreffen könnte – vor allem Fahrneulinge, Seniorinnen und Senioren.
Tempolimit, Gewichtsgrenze und mehrEU plant Führerschein-Hammer– besonders Fahrneulinge betroffen
Im Europäischen Parlament wird derzeit eine Novelle im Verkehrsrecht diskutiert, die erhebliche Auswirkungen auf Millionen von Autofahrerinnen und Autofahrern haben könnte.
Der Gesetzentwurf, der im Ausschuss für Verkehr und Tourismus verhandelt wird, wurde erstmals von der österreichischen Tageszeitung „Krone“ berichtet.
Überarbeitung Führerschein-Richtlinie: Das wären die Änderungen
Dieser Entwurf ist eine Überarbeitung der alten Führerschein-Richtlinie 2006/126/EC, die im Dezember 2006 verabschiedet wurde, und es ist noch nicht festgelegt, ab wann die neuen Regelungen in Kraft treten sollen.
Die geplanten Änderungen umfassen unter anderem:
- Altersklassenbasierte Tempolimits: Für Fahranfänger und -anfängerinnen wäre eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h vorgesehen, was etwa dem Maximaltempo von Lastwagen auf deutschen Straßen entspricht. Fahrneulinge könnten somit auf Autobahnen kaum überholen. Nach Abschluss der Probezeit müssten sie außerdem eine erneute Fahrprüfung ablegen.
- Nachtfahrverbote für Fahrneulinge: Mitgliedstaaten hätten die Möglichkeit, Nachtfahrverbote für Fahranfänger und -anfängerinnen von Mitternacht bis 6:00 Uhr einzuführen, mit entsprechenden Sanktionen bei Verstößen.
- Begrenzte Gültigkeitsdauer des Führerscheins für Senioren: Der Entwurf sieht vor, dass ab dem 60. Lebensjahr der Führerschein nur noch sieben Jahre gültig ist, ab 70 nur noch fünf Jahre und ab 80 nur noch zwei Jahre. Danach müsste der Führerschein bei jeder Verlängerung auf eigene Kosten nach umfangreichen medizinischen und psychologischen Untersuchungen erneuert werden.
- Gewichtsgrenzen für Führerscheine: Für PKW-Führerscheine der Klasse B soll künftig eine Gewichtsgrenze von 1800 Kilogramm gelten (bisher 3,5 Tonnen), verbunden mit einem Tempolimit von 110 km/h. Wer größere Fahrzeuge fahren möchte, müsste einen eigenen Führerschein der Klasse „B+“ erwerben, der erst ab 21 Jahren erhältlich wäre.
Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Vision der EU, bis 2050 die Zahl der Verkehrstoten auf Null zu reduzieren, umzusetzen.
Es ist jedoch zu beachten, dass dieser Entwurf noch nicht final verabschiedet wurde. Sollte die EU-Richtlinie mit diesen Änderungen angenommen werden, wären die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Vorschriften umzusetzen.
Es gibt jedoch unterschiedliche Meinungen und Verhandlungsziele innerhalb des Europäischen Parlaments bezüglich dieser geplanten Gesetzesänderungen. Die Richtlinie wird weiterhin im Parlament und in den Mitgliedstaaten diskutiert und muss dann in nationales Recht umgesetzt werden.
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