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Aufgepasst!Führerscheinentzug und Fahrverbote bald für alle EU-Länder gültig

Wird in einem EU-Land die Fahrerlaubnis entzogen oder ein Fahrverbot verhängt, hat das bald in der gesamten EU Gültigkeit. (Bild: iStock/Stadtratte)

Wird in einem EU-Land die Fahrerlaubnis entzogen oder ein Fahrverbot verhängt, hat das bald in der gesamten EU Gültigkeit. (Bild: iStock/Stadtratte)

Künftig hat ein Fahrverbot oder der Verlust der Fahrerlaubnis in einem EU-Land auch in allen übrigen 26 EU-Ländern Gültigkeit. Zu den schweren Verkehrsverstößen zählt dann unter anderem auch Rasen.

Wer bislang im EU-Ausland ein Fahrverbot erhalten hat, oder sogar seinen Führerschein abgeben musste, der konnte sich bislang hierzulande getrost hinters Lenkrad setzen.

Denn Fahrverbote oder Führerscheinentzug galten bisher nur in den EU-Ländern, in denen sie ausgesprochen wurden. Doch damit soll jetzt Schluss sein. Künftig werden Fahrverbote, die in einem EU-Land verhängt werden, auch in den 26 anderen EU-Ländern gültig sein. Darauf haben sich am Donnerstag (5. Dezember 2024) die Verkehrsminister und Verkehrsministerinnen der EU in Brüssel geeinigt.

Bei diesen Verstößen ist der Führerschein weg

Bevor es so weit ist, muss der Beschluss noch durch das EU-Parlament, das bereits im Februar seine Zustimmung zu dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission signalisierte. Mit einem EU-weiten gültigen Fahrverbot wollen die EU-Verkehrsminister und EU-Verkehrsministerinnen die Sicherheit auf den Straßen innerhalb der EU erhöhen.

Wer in einem EU-Land schwer gegen die Verkehrsordnung verstößt, der soll nicht in einem anderen EU-Land weiterhin andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen gefährden. Dank einer neuen Datenbank will die EU in Zukunft den grenzüberschreitenden Austausch zu schweren Verkehrsverstößen vereinfachen.

Zu den Verkehrsdelikten, die zu einem EU-weiten Verlust der Fahrerlaubnis führen können, gehört auch zu schnelles Fahren. Wer außerorts mit 50 km/h oder mehr über der Geschwindigkeitsbegrenzung erwischt wird, dem wird künftig der Führerschein entzogen. Gleiches gilt Innerorts ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h zu viel.

In den deutschen Nachbarländern gelten auf Autobahnen grundsätzliche Geschwindigkeitsbegrenzungen von 120 oder 130 km/h, auf niederländischen Autobahnen dürfen Sie tagsüber sogar nur höchstens 100 km/h fahren. Deutsche Autofahrer und Autofahrerinnen, die von deutschen Autobahnen keine Geschwindigkeitsbegrenzung gewohnt sind, sollten also besser auf die Bremse treten, wenn sie über die Grenze rollen. Bei 150 km/h in den Niederlanden oder bei 170 km/h in Österreich wäre der Führerschein in Zukunft erst mal futsch.

Auch wer im Urlaub zu tief ins Weinglas geschaut hat und anschließend mit zu viel Alkohol im Blut gefahren ist, riskiert demnächst ein EU-weites Fahrverbot. Denn Trunkenheit am Steuer zählt ebenfalls zu den Verkehrsdelikten, die zu einem EU-weiten Verlust der Fahrerlaubnis führen können. In den meisten EU-Ländern gilt wie in Deutschland auch eine Promillegrenze von 0,5 ‰. Ebenso kann das Verursachen tödlicher Unfälle künftig EU-weit mit einem Fahrverbot bestraft werden. (tsch)