Rechte und RegelnGilt rechts vor links auch auf dem Gehweg?

Verkehrsraum Gehweg: Welche Regeln gelten für wen?

Skater, Fußgänger, Radler, Autofahrer – auf dem Gehweg begegnen sich nahezu alle Verkehrsteilnehmer. Immer wieder wird es dort eng und es kommt zu Ärger, denn kaum einer weiß, welche Regeln auf dem Bürgersteig gelten.

Wo es einen Fußgängerweg gibt, legt die Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mit der Gemeinde fest (Straßenverkehrsordnung StVO § 45 Abs. 1b Nr. 3). Und laut Paragraph 25 sind diese auch zu nutzen: „Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat.“

Weiter heißt es: „Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden.“

Klare Regeln

Wie auch im Straßenverkehr, so gilt auch auf Gehwegen: rechts vor links. Allerdings dürfen Radwege auch nur von Radlern und Gehwege nur von Fußgängern benutzt werden. Fährt ein Radfahrer über einen Bürgersteig, befindet er sich grundsätzlich immer im Unrecht.

Doch es gibt Ausnahmen, nicht alle Fahrradfahrer müssen auf dem Radweg fahren: Kinder bis zu ihrem achten Geburtstag müssen, ältere Kinder bis 10 Jahre dürfen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Das Problem: Eltern, die ihre Sprößlinge begleiten, müssen dagegen die Straße oder den Fahrradweg benutzen. Dennoch macht es Sinn, dass Erziehgunsberechtigte mit auf dem Gehweg fahren, um ihre Kinder anzuleiten und Zusammenstöße mit anderen Verkehrsteilnehmern zu verhindern. Hier gilt: Toleranz zeigen!

Gehören Skater auf den Gehweg?

Doch auf dem Gehweg besteht nicht nur die Gefahr einer Kollision mit Fußgängern, sondern – im Bereich von Einfahrten und Kreuzungen – auch mit Autos. „Geschieht auf dem Bürgersteig ein Unfall zwischen einem Radfahrer, der älter als 10 Jahre ist, und einem anderen Verkehrsteilnehmer, sprechen die Gerichte dem Fahrradfahrer häufig einen großen Schuldanteil zu“, warnt Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Wichtig: Ein Autofahrer, der ein Grundstück verlässt, muss einem Radfahrer auch dann die Vorfahrt gewähren, wenn dieser in verkehrter Fahrtrichtung auf einem Radweg fährt.

Auch auf kombinierten Rad- und Gehwegen müssen die Radfahrer Rücksicht auf die Fußgänger nehmen. Ob Skateboard- oder Waveboard-Fahrer auf den Fußgängerweg dürfen oder müssen, ist nicht eindeutig. Und das liegt an der unklaren Definition in der StVO: Gelten die Bretter mit den vier oder zwei Rollen als „besondere Fortbewegungsmittel“ nach Paragraph 24 der Straßenverkehrsordnung, dann gehören sie auf den Gehweg.

Sind sie jedoch Sportgeräte, dürfen ihre Besitzer sie nur auf Halfpipes oder anderen Sportflächen benutzen. Sicher ist nur: Auf der Straße dürfen Skateboarder nicht unterwegs sein!

Vorsicht Gegenverkehr!

Cafétische haben oft auf dem kleinsten Bürgersteig ihren Platz. Fußgänger, vielleicht noch mit Geh- oder Kinderwagen, oder Rollstuhlfahrer müssen sich oft um Tische und Gäste herumschlängeln. „Wer sich davon gestört fühlt, kann beim Ordnungsamt erfragen, ob der zuständige Wirt über eine behördliche Erlaubnis verfügt“, rät die Juristin. Denn dieses Amt erteilt die Sondernutzungserlaubnis für die Außengastronomie.

Ist der Bürgersteig zu schmal für „Gegenverkehr“, gelten die Verhaltensmaßregeln der StVO: Paragraph 1 fordert von allen Verkehrsteilnehmern ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. „Dazu gehört auch, dass beispielsweise auf ältere Menschen und Mütter mit Kinderwagen Rücksicht genommen und ihnen Vorfahrt gewährt wird“, erläutert Michaela Zientek.

Diese Strafen drohen Radfahrern.